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Potsdam, 28.12.2010

Wegfall der Lohnsteuerkarte ab 2011

Für das in vier Tagen beginnende Jahr 2011 erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keine neuen Lohnsteuerkarten aus Papier mehr. Hintergrund ist die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren. Was sind die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer? Was mache ich, wenn ich für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötige? Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat das Ministerium der Finanzen im Folgenden zusammengestellt.

Wieso entfällt die Lohnsteuerkarte aus Papier ab 2011?

Der Grund für den Wegfall der Lohnsteuerkarte ist die schrittweise Umstellung auf ein elektronisches Verfahren. In einem ersten Schritt war bereits die Rückseite der Lohnsteuerkarte überflüssig geworden. Die dort vermerkten Informationen (Jahreslöhne, -steuern und -abgaben) werden schon seit dem Jahr 2005 elektronisch von den Arbeitgebern an die Finanzverwaltung übermittelt. Die Arbeitgeber brauchen seitdem die Lohnsteuerkarten am Ende des Jahres nicht mehr an ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zurücksenden. In einem zweiten Schritt sollen ab dem Jahr 2012 auch die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte vermerkten Informationen elektronisch bereit gestellt werden. Im Zuge der Umstellung behalten die Lohnsteuerkarten 2010 auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit.

Was sind die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Zuge des Wegfalls der Lohnsteuerkarte?

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt die Weitergabe der Lohnsteuerkarten an den Arbeitgeber und die Lohnsteuerkarte 2010 kann einfach für 2011 beim Arbeitgeber verbleiben. Neu ist auch, dass ab dem Jahr 2011 die Finanzämter statt wie bisher die Meldebehörden für Änderungen der so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale wie beispielsweise einem Wechsel der Steuerklasse oder der Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen zuständig sind.

Was mache ich, wenn ich für 2011 erstmals eine Lohnsteuerkarte benötige?

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse 1 unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer, sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Was passiert, wenn meine Lohnsteuerkarte verloren gegangen, unbrauchbar oder zerstört worden ist?

In diesen Fällen stellt das zuständige Finanzamt für das Jahr 2011 eine Ersatzbescheinigung aus.

Hat ein Arbeitnehmer Schwierigkeiten beim neuen elektronischen Verfahren, wenn er keinen Internetzugang hat?

Nein, es treten keine Schwierigkeiten auf. Denn die Übermittlung der Lohndaten an die Finanzverwaltung wird durch den Arbeitgeber vorgenommen, nicht durch den Arbeitnehmer. Die elektronische Übermittlung der Daten für die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt zwar auf Veranlassung des Arbeitnehmers; der eigentliche Datenaustausch findet aber zwischen Verwaltung (Bundeszentralamt für Steuern, Gemeinde beziehungsweise Finanzamt) und dem Arbeitgeber statt.

Was benötigt mein Arbeitgeber ab dem Jahr 2012 anstelle der Lohnsteuerkarte von mir?

Anstelle der Lohnsteuerkarte benötigt der Arbeitgeber nur noch einmalig die steuerliche Identifikationsnummer, das Geburtsdatum sowie eine Auskunft darüber, ob es sich um das Haupt- oder ein Nebenarbeitsverhältnis handelt.

Potsdam, 28.12.2010

Veröffentlicht von:
Ministerium der Finanzen Brandenburg

Info Potsdam Logo 2010-12-28 10:34:08 Vorherige Übersicht Nächste


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