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Potsdam, 18.12.2009

Tack: Freier Zugang zu Gewässern ist hohes öffentliches Gut

Potsdam. Umweltministerin Anita Tack hat sich für eine Änderungen im brandenburgischen Naturschutzgesetz ausgesprochen, um den öffentlichen Zugang zu Gewässern rechtlich besser zu sichern.:„Für mich ist der freie Zugang zu Gewässern ein hohes öffentliches Gut.“ Hierzu will Tack Gesetzesänderungen in den Landtag einbringen.

Die derzeitige rechtliche Regelung im brandenburgischen Naturschutzrecht zum Betretungsrecht in der freien Landschaft muss ergänzt werden. Diese Regelung stößt in Siedlungsbereichen an ihre Grenzen wie zahlreiche Beispiele aus diesem Jahr verdeutlicht haben (Beispiel Griebnitzsee, Groß Glienicker See).

Im Koalitionsvertrag ist daher vereinbart worden, die gesetzliche Regelungen zu erweitern, um den Landkreisen die Möglichkeit zu geben, auf Grundstücken, die nicht zur freien Landschaft gehören, für die Allgemeinheit Durchgänge zu den Gewässern zu schaffen (§ 46a neu BbgNatSchG) und den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, durch Satzung das Betreten von privaten Wegen sowie Grünflächen und anderen nicht bebauten Grundstücken in den im Zusammenhang bebauten Ortsteilen zu regeln (§ 47 neu BbgNatSchG). Diese Regelungen werden  im Rahmen der Sozialbindung des Eigentums erfolgen.

Tack: „Mit solchen gesetzlichen Regelungen können jedoch nur Angebote geschaffen werden. Umsetzen müssen diese Spielräume die Kommunen selbst. Die Änderung des Naturschutzgesetzes soll daher den Kommunen auch Mut machen, die Belange ihrer Bürgerinnen und Bürger gegen anderweitige Interessen zur Privatisierung und Bebauung der Uferzonen durchzusetzen.“

Potsdam, 18.12.2009

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Info Potsdam Logo 2009-12-18 13:17:41 Vorherige Übersicht Nächste


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