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Potsdam, 17.07.2013

Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Pfändungsschutzkonto begrüßt

Brandenburgs Staatssekretärin für Verbraucherschutz Almuth Hartwig-Tiedt äußerte sich heute sehr zufrieden über das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Pfändungsschutzkonten. Das Gericht hat entschieden, dass nach Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) vereinbarte Leistungen nicht automatisch aufgehoben werden dürfen. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Deutsche Bank.

„Das Urteil schafft für die Betroffenen Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass eine ungerechtfertigte Benachteiligung untersagt wird. Die Praxis von Kreditinstituten Kontogebühren einzuführen, die weit über den Gebühren für sonstige Girokonten lagen, wenn Verbraucherinnen oder Verbraucher ein P-Konto einrichten, hat damit ein Ende“ sagte die Staatssekretärin. „Diese Kundinnen und Kunden, dürfen in ihrer meist schwierigen Lage nicht noch über Gebühr belastet werden. Die teils erheblich über den normalen Kontoführungsgebühren liegenden Kosten für ein P-Konto benachteiligen diese Kunden unangemessen“, so Hartwig-Tiedt.

Auch in der Untersagung der Bundesrichter, bei dieser Kontoart automatisch den Dispositionskredit zu streichen und Bankkarten einzuziehen, sieht Hartwig-Tiedt einen bedeutenden Erfolg für den Verbraucherschutz.

Staatssekretärin Hartwig-Tiedt verwies darauf, dass sich die Länder Brandenburg, Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, und Rheinland-Pfalz schon im November 2011 im Rahmen eines gemeinsamen Antrags im Bundesrat dafür ausgesprochen hatten, die Pfändungsschutzfunktion kostenlos einzurichten: „Damals fand unser Antrag keine Mehrheit – heute holt die Rechtsprechung das nach, was aufgrund der ablehnenden Haltung anderer Länder damals keine Mehrheit gefunden hat.“

In diesem Bereich bleibe ungeachtet des jüngsten Erfolges noch viel zu tun. So setzt sich Brandenburg seit längerem für eine gesetzliche Deckelung der Dispositions- und Überziehungszinsen ein. Die Bemühungen scheiterten bisher am Widerstand der Bundesregierung und der CDU-geführten Länder. “Die Banken nutzen noch immer den Dispozins, um unverhältnismäßig hohe Gewinne in diesem Bereich zu erzielen, wobei gleichzeitig Kunden mit geringem Einkommen überproportional betroffen sind“, kritisierte Hartwig-Tiedt.   

Potsdam, 17.07.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-07-17 18:27:24 Vorherige Übersicht Nächste


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