Navigation überspringen
Potsdam, 04.02.2022

Standortbezogene Notbetreuung in Kitas und Horten ist vorbereitet


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt hat einen Prozess für die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen (Kindertagesstätten, Kindertagespflege und Hort) organisiert, falls einzelne Einrichtungen wegen zahlreichen Personalausfällen während der aktuellen Corona-Welle die Betreuung der Kinder nicht mehr umfassend gewährleisten können. Das Prozedere ist mit den Kita-Trägern besprochen.

„Gemeinsames Bestreben von Landeshauptstadt und Kitaträgern ist es, die Kindertageseinrichtungen grundsätzlich und so lange wie möglich offen zu halten“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Noosha Aubel. Sollte es an einzelnen Standorten aufgrund einer Vielzahl von Ausfällen im Team dazu kommen, dass die reguläre Betreuung nicht mehr gewährleistet werden kann, teilen die Träger dies dem Jugendamt mit. Dann können Eltern der betroffenen Einrichtung einen Antrag auf Notbetreuung beim Jugendamt stellen. So sieht es die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vor. Betreut werden dann die Kinder mit einem nachgewiesenen Anspruch auf Notbetreuung. In extremen Fällen von Personalausfall würde dies auch über andere Standorte sichergestellt werden.

Die Einrichtungen bzw. Träger wägen selbstständig die aktuelle Lage im jeweiligen Haus ab und signalisieren die Unmöglichkeit der Betreuung gegenüber den Eltern und dem Jugendamt. Falls es an einem Standort zur Einschränkung der Betreuung kommt, haben folgende Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung:

  • Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls zu betreuen sind
  • Kinder, von denen mindestens ein Elternteil in der kritischen Infrastruktur tätig ist (siehe Liste unten), soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann
  • Kinder von Alleinerziehenden in begründeten Einzelfällen, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann

Möchten Eltern diesen Anspruch geltend machen, müssen Sie einen Antrag unter www.potsdam.de/notbetreuung herunterladen und ausfüllen und beim Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam unter notbetreuung@rathaus.potsdam.de einreichen. Erst mit einem aktuellen Bescheid kann das Kind in die Kindertageseinrichtung gebracht werden. Ältere Bescheide über die Zulassung zur Notbetreuung sind nicht mehr gültig.

Eltern werden gebeten, Anträge erst zu stellen, wenn ihre Betreuungseinrichtung sie darüber informiert hat, dass eine Notbetreuung nicht mehr verhindert werden kann. So kann eine zügige Bearbeitung der Anträge sichergestellt werden. Die Einrichtungen teilen den Eltern auch mit, wann die Einschränkungen wieder zurückgenommen werden und ein Regelbetrieb für alle Kinder angeboten werden kann.

Zur kritischen Infrastruktur zählen folgende Bereiche:

  • Gesundheitsbereich, gesundheitstechnische und pharmazeutische Bereiche, stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Erziehungshilfe, Internate und weitere Einrichtungen nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch, ambulante Hilfen zur Erziehung, ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie Einrichtungen zur Versorgung psychisch erkrankter Menschen einschließlich der Einrichtungen für Menschen mit Suchterkrankungen sowie ambulante oder stationäre Einrichtungen der medizinischen Versorgung,
  • Schulen sowie Einrichtungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Kindertagesbetreuung,
  • Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen in der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
  • Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Bundeswehr, sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr sowie Berufsfeuerwehr und freiwillige Feuerwehren und in anderen Hilfsorganisationen ehrenamtlich Tätige,
  • Rechtspflege und Steuerrechtspflege,
  • Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
  • Daseinsvorsorge für Energie, Abfall, Wasser, Öffentlicher Personennahverkehr, Informationstechnologie und Telekommunikation,
  • Leistungsverwaltung der Träger der Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch, nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
  • Logistikbranche (einschließlich Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer) für die Grundversorgung,
  • Medien (einschließlich Infrastruktur bis hin zur Zeitungszustellung),
  • Veterinärmedizin,
  • für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal,
  • Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind,
  • Transport- und Patientenbegleitdienste sowie Blutspendedienste,
  • Bestattungsunternehmen (einschließlich Krematorien).
Potsdam, 04.02.2022

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2022-02-04 15:25:01 Vorherige Übersicht Nächste


565

Das könnte Sie auch interessieren:

Siebenjähriger Schüler stirbt an Meningokokken-Infektion

Siebenjähriger Schüler stirbt an Meningokokken-Infektion

Bürgermeister Exner drückt Anteilnahme aus und bittet Kontaktpersonen um Mitwirkung bei der Prophylaxe 18.09.25 - In der Landeshauptstadt Potsdam ist ein siebenjähriger Schüler im Krankenhaus an einer Meningokokken-Infektion verstorben. „Tief betroffen habe ich vom Tod des Kindes erfahren. In dieser schmerzhaften Zeit ...
Versorgungsunterbrechungen in der Steinstraße und in der Schloßstraße

Versorgungsunterbrechungen in der Steinstraße und in der Schloßstraße

Fernwärmebaumaßnahmen der Netzgesellschaft Potsdam (NGP) 18.09.25 - In den kommenden Wochen stehen zwei Baumaßnahmen der Netzgesellschaft Potsdam (NGP) im Fernwärmebereich an, die zu lokalen Unterbrechungen der Fernwärmeversorgung, jeweils für Heizung und Warmwasser, ...
EWP-Geschäftsführer Eckard Veil scheidet zum 31. März 2026 aus

EWP-Geschäftsführer Eckard Veil scheidet zum 31. März 2026 aus

Aufsichtsrat der Energie und Wasser Potsdam GmbH 18.09.25 - Der Aufsichtsrat der EWP hat am Dienstag in Potsdam getagt und teilt im Ergebnis seiner 72. Sitzung mit: Die Gesellschaft und Herr Eckard Veil haben einvernehmlich entschieden, dass Herr Veil seine Tätigkeit für die ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 15. bis 21. September 12.09.25 - Alleestraße Wegen einer Havarie der Schmutzwasserleitung, die in den Ferien provisorisch repariert wurde, müssen nun die weiteren Arbeiten zur Behebung des Schadens durchgeführt werden. Hierzu muss die ...
Digitaler Self-Service-Wertstoffhof Drewitz

Digitaler Self-Service-Wertstoffhof Drewitz

STEP zieht Bilanz nach den ersten sechs Wochen 12.09.25 - Der Wertstoffhof Potsdam-Drewitz kann seit dem 22. Juli 2025 auch außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden. Möglich ist dies mit dem neuen Self-Service per App. Für das Pilotprojekt der Stadtentsorgung ...

 
Facebook twitter