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Potsdam, 03.04.2009

Stadtverwaltung will Uferweg am Griebnitzsee offen halten

03.04.2009 - Oberbürgermeister Jann Jakobs ist bestürzt über das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg zu den Betretungsrechten für den Uferweg am Griebnitzsee. „Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass der Uferweg 18 Jahre für die Potsdamer und Gäste offen war und jetzt das private Eigentum Vorrang vor den Interessen der Allgemeinheit haben soll. Wir kommen aber an den Urteilen nicht vorbei und müssen damit umgehen. Ich appelliere an die betroffenen Eigentümer, diese Entscheidung nicht zum Anlass zu nehmen, der Öffentlichkeit die Nutzung des Weges zu versagen und damit den sozialen Frieden in unserer Stadt zu gefährden. Wir wissen, dass auch die allermeisten Eigentümer die durchgängige Nutzung des Weges sehr schätzen und selbst wahrnehmen", sagte Jakobs.

Heute hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in insgesamt acht Fällen über die naturschutzrechtlichen Betretungsrechte nach § 44 Brandenburgischen Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) entschieden. Nach § 44 BbgNatSchG darf in der freien Landschaft jedermann unter anderem private Wege und Pfade sowie Öd- und Brachflächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr betreten und auf Wegen Rad fahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind private Gärten.

Die Kläger sind der Auffassung, dass die ufernahen Bereiche ihrer Grundstücke nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des Naturschutzrechtes sind. Die Landeshauptstadt Potsdam geht dagegen von der öffentlichen Zugänglichkeit des Uferweges entlang der in wesentlichen Teilen naturnahen Uferflächen aus. Der ehemalige Postenweg wurde mit der Errichtung der Grenzanlagen im Zuge des Mauerbaus nach 1960 hergestellt und wird seit der Wende durch die Allgemeinheit benutzt. Daraus zieht die Stadt den Schluss, dass dieser Weg Teil der freien Landschaft am Griebnitzsee ist und damit durch jedermann betreten werden darf.


Die Auffassung der Landeshauptstadt wurde in erster Instanz durch das Verwaltungsgericht Potsdam am 12. Dezember 2007 in fünf Fällen bestätigt. Auch in den drei weiteren Fällen war ursprünglich nach 1990 der Uferbereich freie Landschaft. Doch ging in diesen 3 Fällen das Gericht davon aus, dass die freie Landschaft durch die Grundstückseigentümer inzwischen in Gartenland umgewandelt wurde. Entscheidend dafür, ob dies zu Gunsten der Kläger zu berücksichtigen war, war die Veränderungssperre vom Februar 2005. Seit diesem Zeitpunkt war eine privatgärtnerische Gestaltung bzw. Umgestaltung der Uferflächen, die das Planziel des Uferparks gefährden konnte, nicht mehr ohne Genehmigung erlaubt.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die erstinstanzlichen Urteile nicht bestätigt, sondern in allen acht Fällen den Eigentümern recht gegeben. „Es ist zu befürchten, dass bei der Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Sozialpflichtigkeit des Eigentums neue Maßstäbe gesetzt wurden - leider zu Lasten der Allgemeinheit", sagte Jakobs.

Er fordert die Grundstückseigentümer auf, mit ihm in Verhandlungen einzutreten, um die weitere öffentliche Zugänglichkeit des Uferweges zu sichern.

Potsdam, 03.04.2009

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2009-04-03 09:37:47 Vorherige Übersicht Nächste


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