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Potsdam, 21.12.2020

Potsdam bittet Landesbeauftragte für Datenschutz um Stellungnahme


2.300 mobile Rechner für Schülerinnen und Schüler bestellt, die von der Zuzahlung für Lehrmittel befreit sind / Aktuelle Situation soll schnell geklärt werden

Die Landeshauptstadt Potsdam hat die Datenschutzbeauftragte des Landes Brandenburg um eine Stellungnahme bezüglich des Distanzlernen und der Vergabe von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler in den privaten Bereich gebeten. Ab 4. Januar 2021 sollen Schülerinnen und Schüler von zu Hause aus Lernen, doch nicht jedes Kind hat einen Computer dafür zu Hause.

Gerade für Eltern mit mehreren Kindern oder Eltern, die keinen eigenen Rechner haben, führt dies zu Problemen. Um für alle Kinder die Teilnahme am Distanzunterricht zu gewährleisten, gibt es den Wunsch, dass die in den Schulen genutzten mobilen Endgeräte diesen Kindern mit nach Hause gegeben werden. Aus Sicht der Landeshauptstadt gilt es hierbei allerdings die Sicherheits- und Datenschutzanforderungen zu beachten.

„Die Landeshauptstadt verfügt über mobile Rechner wie Notebooks bzw. iPads, die sonst ausschließlich in den Schulen genutzt werden. Diese sind in die IT-Architektur der jeweiligen Schule, hier des sogenannten Schülernetzwerkes, eingebunden. Wir würden diese Rechner gerne an Schülerinnen und Schüler, die nicht über die technischen Voraussetzungen verfügen, ausleihen, um den Kindern so eine Teilnahme am Distanzunterricht zu ermöglichen“, schreibt Oberbürgermeister Mike Schubert an die Datenschutzbeauftragte. „Wir bitten Sie uns mitzuteilen, ob es aus der Sicht Ihrer Behörde bei der Nutzung der Rechner durch die Kinder Bedenken aus Sicht des Datenschutzes gibt bzw. welche Restriktionen aus Ihrer Sicht in Hinblick auf die Nutzung und eine spätere Reintegration in die internen Netzwerke zu beachten sind.“

Die Geräte werden bislang in den Netzwerken der Schulen genutzt und sind darüber gesichert. Wenn die Endgeräte jetzt in Heimnetzwerken eingesetzt werden, besteht die Gefahr, dass Schadsoftware oder Viren auf die Rechner gelangen, die dann bei einem erneuten Anschluss ins Schulnetzwerk auf andere System übergreifen könnten. „Daher müssten die Rechner nach dem Einsatz im Distanzlernen und vor der Re-Integration in die Netzwerke der Schule und der Stadt komplett auf Sicherheit geprüft und im schlimmsten Fall neu aufgesetzt werden“, sagt der Dezernent für Zentrale Verwaltung, Dieter Jetschmanegg.

Das Thema betrifft zahlreiche Städte und Landkreise und wurde auch schon mehrfach im Städte- und Gemeindebund diskutiert. Dabei vertreten die Städte und Gemeinden den Grundsatz, dass es nicht allein Aufgabe der Kommunen sein darf, für mehr als 250.000 Schülerinnen und Schüler und über 20.000 Lehrerinnen und Lehrer im Land Brandenburg dauerhaft digitale Endgeräte vorzuhalten, Ersatzbeschaffungen zu finanzieren und diese zu warten. Personelle und sachliche Mittel seien dafür nicht eingeplant. Eine Rechtsgrundlage für die Ausweitung dieser Verpflichtungen sei nicht zu sehen.

„Uns geht es darum, dass alle Kinder am Distanzunterricht teilhaben können, aber wir müssen dabei die IT-Sicherheit beachten“, sagte Jetschmanegg, der auch für den Bereich E-Government und somit für die IT-Infrastruktur in der Verwaltung und an Schulen Verantwortung trägt. Die Landeshauptstadt hatte erst im Januar 2020 einen Cyberangriff und musste deswegen Systeme vom Netz nehmen, die sukzessive wieder eingeschaltet worden sind. „Wir haben bereits gehandelt und für alle Schülerinnen und Schüler, deren Eltern von der Zuzahlung für Lernmittel befreit sind, 2300 mobile Endgeräte im September bestellt, durch die ein Distanzlernen ermöglicht wird. Die Geräte können auf Leihbasis mit nach Hause genommen werden und machen den Wechsel der Schulrechner zwischen gesicherten Schulnetzwerken und Heimnetzwerken zu Hause unnötig“, sagte Jetschmanegg. Allerdings ist die Nachfrage nach Geräten derzeit so groß, dass sich die Lieferungen derzeit verzögern.

Um die Zeit bis zur Lieferung der mobilen Endgeräte zu überbrücken, prüft die Landeshauptstadt unter anderem aktuell die Beschaffung von Mietgeräten für die Schülerinnen und Schüler. „Die Prüfung dieser Variante wollen wir in den nächsten Tagen abgeschlossen haben. Sofern die Prüfung positiv abgeschlossen werden kann, soll dann umgehend die Realisierung erfolgen“, so Jetschmanegg.

Potsdam, 21.12.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-12-21 16:37:52 Vorherige Übersicht Nächste


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