Navigation überspringen
Potsdam, 06.12.2013

Neues Wasserschutzgebiet für Wasserwerk Rehbrücke festgesetzt

Ab heute gelten strengere Anforderungen des Grundwasserschutzes im neuen Wasserschutzgebiet Rehbrücke. Mit dem neuen Wasserschutzgebiet wird die öffentliche Trinkwasserversorgung für rund 50.000 Verbraucherinnen und Verbraucher der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Gemeinden Nuthetal mit den Ortsteilen Bergholz-Rehbrücke, Saarmund, Phillipsthal sowie Nudow Ausbau nachhaltig gesichert. Auch Industrie- und Gewerbebetriebe sowie öffentliche Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen gehören zum Versorgungsgebiet.

Das 40 Jahre alte Trinkwasserschutzgebiet musste wegen unzureichender Schutzbestimmungen aufgehoben und durch eine neue Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz neu festgesetzt werden. Dazu wurde auch das unterirdische Einzugsgebiet der Brunnen genau ermittelt. So haben sich die Lage des Schutzgebietes, aber auch die einzelnen Zonen erheblich verändert. Insgesamt wurde das Wasserschutzgebiet um 100 Hektar auf rund 1.941 Hektar verkleinert.

Das öffentliche Anhörungsverfahren und zahlreiche Abstimmungen mit Betroffenen führten im Ergebnis zu Veränderungen des ursprünglichen Schutzgebietsentwurfs. In den neuen Zonen II (rund 50 Hektar) dürfen künftig keine Tiere mehr gehalten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Trinkwasser nicht mit Keimen verunreinigt wird. Betroffene Landwirte erhalten einen Ausgleich von der Betreiberin des Wasserwerkes, der Energie und Wasser Potsdam GmbH.  

Die überwiegende Zahl der Schutzbestimmungen richten sich an Behörden, Land- und Forstwirte, um etwa Waldumwandlungen, neue Baugebiete oder Tierställe und den Umgang mit Düngemitteln und Pestiziden besser steuern zu können. Hauseigentümer müssen regelmäßig nachweisen, dass ihre Abwassersammelgruben dicht sind. Vertikalen Erdwärmeanlagen oder Gartenbrunnen dürfen in diesen Gebieten nicht mehr errichtet werden. Insgesamt sind die Schutzbestimmungen mit viel Augenmaß festgelegt worden, um unnötige Auflagen zu vermeiden. 

Die neue „Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Rehbrücke“ mit detaillierten Karten ist am 5. Dezember 2013 im Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II veröffentlicht worden und im Internet unter www.landesrecht.brandenburg.de zu finden.

Potsdam, 06.12.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Info Potsdam Logo 2013-12-06 10:41:09 Vorherige Übersicht Nächste


2096

Das könnte Sie auch interessieren:

Reinigung der Straßenabläufe in Nachtarbeit


Reinigung der Straßenabläufe in Nachtarbeit
01.05.24 - Die Netzgesellschaft Potsdam (NGP) wird im Zeitraum vom 13. Mai bis 7. Juni 2024 die Reinigung der ...

Vereinfachungen bei der "Bädermehrkindkarte"


Vereinfachungen bei der "Bädermehrkindkarte"
25.04.24 - Die Bäderlandschaft Potsdam (BLP) erprobt seit dem 01. April 2024 eine „Bädermehrkindkarte“ in ...

Mit dem Bus zum 145. Baumblütenfest


Mit dem Bus zum 145. Baumblütenfest
23.04.24 - Zum 145. Baumblütenfest in Werder (Havel) vom 27. April 2024 bis 05. Mai 2024 bietet regiobus Potsdam Mittelmark ...

Neuer Zugang zum Volkspark Potsdam


Neuer Zugang zum Volkspark Potsdam
22.04.24 - Der erste von drei neuen Zugängen an den Stichstraßen westlich der Georg-Hermann-Allee wird am morgigen ...

Verkehrsprognose für die Woche


Verkehrsprognose für die Woche
21.04.24 - Leipziger Dreieck, Leipziger Straße, Brauhausberg  Für den 3. Bauabschnitt im Zuge des Umbaus ...
 
Facebook twitter