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Potsdam, 09.08.2019

Landeshauptstadt untersagt Entnahmen aus Oberflächengewässern


Aus Flüssen, Seen, Kanälen und Gräben darf kein Wasser mehr gepumpt werden

Aufgrund der bereits seit Juni anhaltenden hohen Tagestemperaturen, der hohen Verdunstung, der geringen Niederschläge und der aktuellen Wetterprognosen ist davon auszugehen, dass die extreme Trockenheit und die damit einhergehenden geringen Wasserstände der Potsdamer Gewässer bis in den Herbst andauern werden. Vor diesem Hintergrund hat die Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern durch Pumpvorrichtungen per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 30. September 2019 - es sei denn, sie wird vorher widerrufen. Die Landeshauptstadt Potsdam weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet werden können.

Aktuell sind an den wichtigsten überwachten Pegeln der Havel und der Nuthe seit mehreren Wochen Durchflussmengen unterhalb der mittleren Niedrigwasserabflüsse zu verzeichnen. Im Zusammenhang mit den temperaturbedingten hohen Verdunstungsraten ist es zurzeit nicht mehr möglich, den erforderlichen Wasserstand in den Flüssen und Seen aufrecht zu erhalten und zusätzlich die für die Gewässerökologie erforderlichen Wassermengen zur Verfügung zu stellen. Die im Bereich der Landeshauptstadt Potsdam relevanten mittleren Niedrigwasserabflüsse - also das niedrigste Soll - betragen in der Havel (Pegel Ketzin) 20,4 Kubikmeter je Sekunde sowie in der Nuthe (Pegel Babelsberg) 1,84 Kubikmeter je Sekunde. Gemäß des Berichts des Landesamtes für Umwelt für die 31. Kalenderwoche wurden an den Pegeln folgende Durchflussmengen gemessen: Havel (Pegel Ketzin) 5,2 Kubikmeter je Sekunde und Nuthe (Pegel Babelsberg) 0,31 Kubikmeter je Sekunde. Das bedeutet, dass von den aktuell notwendigen mittleren Niedrigwasserdurchflussmengen von circa 136 Badewannenfüllungen je Sekunde in der Havel (Pegel Ketzin) nur 35 Badewannenfüllungen und von zwölf Badewannenfüllungen je Sekunde in der Nuthe (Pegel Babelsberg) nur noch zwei erreicht werden.

Gerade in warmen Monaten bewässern viele Bürgerinnen und Bürger ihre Grundstücke und nutzen dafür Oberflächenwasser. Auch wenn die einzelnen Wasserentnahmen meist nicht sehr groß sind, so summieren sie sich auf hohe Wassermengen. Dadurch sind die Gewässer zusätzlichem Stress ausgesetzt, der sich unter anderem im Rückgang der Wasserstände, sowie im vermehrten Algenwachstum und Fischsterben auf Grund von Sauerstoffmangel auswirken kann. Um diese negativen Auswirkungen möglichst gering zu halten, untersagt die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Potsdam aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit und des Schutzes von Natur und Umwelt die Wasserentnahme.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen aus Bundeswasserstraßen mehr genehmigt werden.

Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot (Stand: 9. August 2019) Allgemeinverfügung Wasserentnahmeverbot (Stand: 9. August 2019) (PDF; 276,34 KB)Potsdam, 09.08.2019

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2019-08-09 13:32:23 Vorherige Übersicht Nächste


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