Landeshauptstadt plant Sonntagsöffnung zum Lichtspektakel am 3. November 2019
Verordnung wird den Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 14. August 2019 vorgelegt
Die Landeshauptstadt Potsdam wird, auf der Grundlage des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes (BbgLöG) sowie aktueller Rechtsprechungen, am 14. August 2019 der Stadtverordnetenversammlung eine Verordnung über einen verkaufsoffenen Sonntag 2019 zur Beschlussfassung vorlegen. Die Verordnung sieht eine Sonntagsöffnung anlässlich des Lichtspektakels am 3. November 2019 vor.
In dem Zeitraum vom 1. bis 3. November 2019 findet das Potsdamer Lichtspektakel bereits zum vierten Mal in Folge statt. Aufgrund der positiven Resonanz wurde das Lichtfest in den vergangenen zwei Jahren stetig um weitere beeindruckende Illuminationen erweitert und zu einem nahezu stadtweiten Fest ausgeweitet. Potsdam erstrahlt zum Lichtspektakel mittlerweile bis weit über die Stadtgrenzen hinaus und lockt jährlich annähernd 200.000 Besucherinnen und Besucher in die Stadt. Das Lichtfest ist entsprechend zu einer festen Attraktion im Veranstaltungskalender der Landeshauptstadt Potsdam geworden.
Die Sonntagsöffnung ist gemäß des Brandenburgischen Ladenöffnungsgesetzes sowie der aktuellen Rechtsprechungen zwingend auf das unmittelbare räumliche Umfeld der Veranstaltung zu begrenzen. Daher sind sowohl der Potsdamer Norden (PLZ-Bereich 14476) als auch die Bereiche Stern/Drewitz/Kirchsteigfeld (PLZ-Bereiche 14478, 14480) von der Sonntagsöffnung ausgenommen.
Die Landeshauptstadt Potsdam beabsichtigt, der Stadtverordnetenversammlung am 11. September 2019 eine weitere Verordnung für die Sonntagsöffnungen anlässlich des zweiten und vierten Advents im Dezember vorzulegen.
Potsdam, 01.08.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
