Kleingartenkommission spricht sich für Schutz der Anlage „Angergrund“ aus
In ihrer Sitzung am 6. März befasste sich die Kleingartenkommission der Landeshauptstadt auch mit der Zukunft der Sparte „Angergrund“ in Babelsberg. Dabei sprachen sich die Kommissionsmitglieder ausdrücklich dafür aus, durch geeignete Instrumente den Erhalt der Kleingartenanlage Angergrund zu sichern. Die vom Eigentümer vorgeschlagene Wohnbebauung auf den Gartenflächen werde sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik keine Unterstützung erhalten. Die Kleingartenanlage „Angergrund“ ist sowohl im Kleingartenkonzept als auch im Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt dargestellt.
Derzeit wird im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 die Anwendbarkeit des Instruments der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für das Gebiet „An der Nuthestraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Horstweg“ geprüft. Die Grundstückseigentümerin wurde aufgefordert, sich der gemeinsamen Suche nach Kompromisslösungen nicht zu verweigern. Die Verwaltung hatte in der Vergangenheit der Eigentümerin mehrfach Lösungen vorgeschlagen, die neben dem Erhalt der Gartenflächen auch Wohnungsbau ermöglichen würden. Für die Flächen der benachbarten Sparte Süd-West konnte nach langen Verhandlungen mit dem Eigentümer ein Kompromiss erreicht werden, der den Erhalt eines großen Teils der Gärten absichert. Die entsprechende Vereinbarung wurde jüngst von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt.
Die Kleingartenkommission besteht aus Vertretern der Fraktionen der Stadtverordneten-versammlung, der Verwaltung und des Kleingartenverbandes. Sie berät die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung bei Fragen des Kleingartenwesens.
Potsdam, 08.03.2018Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
