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Potsdam, 03.11.2011

Erste Lärmkarten für den Flughafen Berlin-Schönefeld

Das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) hat erste Ergebnisse zur Umgebungslärmkartierung des künftigen Flughafens Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld vorgelegt. „Mit den jetzt vorliegenden aber auch mit den für das Jahr 2012 noch zu erwartenden Ergebnissen zur Umgebungslärmkartierung leistet das Ministerium einen wichtigen Beitrag für eine transparente und nachvollziehbare Abbildung der Umgebungslärmbelastung im Umfeld des Flughafens. Die Aktivitäten ordnen sich in die Bemühungen ein, den zukünftigen Flughafen so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten“, so Umweltministerin Anita Tack (Linke). Die Kartierung wurde eng mit dem Land Berlin abgestimmt.

Das jetzt vorliegende erste Teilergebnis zur Umgebungslärmkartierung beschreibt die Fluglärmbelastung am derzeitigen Flughafen Berlin-Schönefeld und ist Grundlage für nachfolgende Datenerhebungen. Eine Umgebungslärmkartierung des ausgebauten Zustandes anhand prognostizierter Flugbewegungen kann erst auf der Grundlage der zukünftig zu erwartenden Flugverfahren zu fachlich belastbaren Ergebnissen führen. Klarheit über diese Flugverfahren ist jedoch frühestens mit der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung zu erlangen. Die Kartierung des ausgebauten Zustandes erfolgt daher in einem zweiten Schritt im Jahr 2012 nach Vorliegen der hierzu notwendigen Daten.

Die Möglichkeit zur Kartierung vorhersehbarer Lärmsituationen wird in Anhang IV der europäischen Umgebungslärmrichtlinie benannt. Grundsätzlich ist jedoch eine Kartierung des Ist-Zustandes, bezogen auf das vorangegangene Kalenderjahr, vorgesehen. Diese Lärmkarten für den Flughafen Berlin-Schönefeld liegen jetzt vor.

Der jetzige Bericht beruht auf einem Beschluss des Landtages Brandenburg vom 9. September 2010 „Lärmkartierung zum Flughafen Schönefeld unverzüglich vorlegen“ sowie den geltenden Rechtsgrundlagen für die Umgebungslärmkartierung gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Rechtsauffassung der Europäischen Kommission zur Kartierungspflicht von Großflughäfen.

Die Kartierungsergebnisse und die Lärmkarten können über das LandesUmwelt-/VerbraucherInformationsSystem (LUIS-BB) unter dem Stichwort „Immissionsschutz“ abgerufen werden.
http://www.mugv.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.2328.de/lkart1_eddb_bericht_final.pdf

Potsdam, 03.11.2011

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2011-11-03 11:08:38 Vorherige Übersicht Nächste


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