Navigation überspringen
Potsdam, 09.10.2013

Erhebliche Unterschiede bei Trinkwasserentgelten

Bei der Höhe der Trinkwasserentgelte (Preise und Gebühren) gibt es im Land Brandenburg erhebliche Unterschiede. Bei einem Musterabnahmefall von 80 m³ - das entspricht dem durchschnittlichen Jahresverbrauch eines Zwei-Personen-Haushaltes - liegen die Entgelte zwischen 104 und 303 Euro. Bei einem Einfamilienhaus mit einem Jahresverbrauch von 150 m³ reichen sie von 153 bis 468 Euro. Dies ist das Ergebnis einer Sektorenuntersuchung zur Trinkwasserversorgung von Haushalts- und Kleingewerbekunden im Land Brandenburg, die die Landeskartellbehörde Brandenburg Ende Mai eingeleitet hatte. Die Kartellbehörde wird die erheblichen Entgeltabweichungen nun zum Anlass nehmen um zu prüfen, ob in einzelnen Fällen der Verdacht auf missbräuchlich überhöhte Preise besteht. Es findet jedoch keine flächendeckende Regulierung der Preise statt.

Die Kartellbehörde hat bei der Sektorenuntersuchung 93 Wasserversorger in ihrem Zuständigkeitsbereich erfasst. Basis für die Auswertung und weitere Vorgehensweise der Behörde bilden die von den Versorgern übermittelten Zahlen und Daten.

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchung wurden erstmalig in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) visualisiert. Sie können auf der Internetseite „Strukturatlas Land Brandenburg“ des LBV abgerufen werden unter dem Link  http://strukturatlas.brandenburg.de/ im Kapitel Energie und Wasser. Auf diese Weise haben die Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie interessierte Dritte, beispielsweise andere Behörden und Verbände, die Möglichkeit, sich schnell und einfach über die jeweilige Entgelthöhe in den einzelnen Gemeinden zu informieren und mit den Entgelten in anderen Gebieten zu vergleichen.

Weitergehende Informationen zu der Sektorenuntersuchung können dem im Internet veröffentlichten Ergebnisbericht der Landeskartellbehörde entnommen werden. Interessierte Dritte haben zudem Gelegenheit, bis zum 21. November 2013 fachliche Stellungnahmen zu dem Ergebnisbericht abzugeben. Diese können dann von der Kartellbehörde gegebenenfalls bei ihrem weiteren Vorgehen mit berücksichtigt werden.

 

Zur Information:

Die Kartellbehörden sind nur für die Überprüfung von Preisen zuständig. Öffentlich-rechtliche Gebühren und Beiträge unterliegen nicht der kartellbehördlichen Missbrauchsaufsicht. Dieses wurde jüngst im Zuge der Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgelegt (§ 130 Abs. 1 S.2 GWB).

Potsdam, 09.10.2013

Veröffentlicht von:
Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)

Info Potsdam Logo 2013-10-09 11:10:11 Vorherige Übersicht Nächste


2251

Das könnte Sie auch interessieren:

Waschtag für die Biotonne

Waschtag für die Biotonne

Reinigungstermine im April und Mai 2026 26.04.26 - Zwischen dem 27. April und dem 16. Mai findet in Potsdam die nächste Biotonnenreinigung statt. Die Reinigung erfolgt an den Entsorgungstagen der Biotonnen direkt vor Ort am Grundstück. Die Reinigungstermine sind je ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 27. April bis 3. Mai 26.04.26 - L40 Brücke Horstweg / Horstweg Die stadtauswärtige Brücke der L40 über den Horstweg wird neu gebaut. Der Verkehr in dieser Richtung wird über Mittelstreifenüberfahrten auf die stadteinwärtige ...
Verwaltung legt kommunale Wärmeplanung vor

Verwaltung legt kommunale Wärmeplanung vor

Planwerk zeigt auf, wie Wärmeversorgung schrittweise umgebaut werden kann 23.04.26 - Die Landeshauptstadt Potsdam bringt den kommunalen Wärmeplan zur Sitzung am 6. Mai in die Stadtverordnetenversammlung ein. Der Plan dient als informelles strategisches Instrument und zeigt auf, wie die Wärmeversorgung ...
Kleinere und ältere Haushalte verändern die Wohnraumnachfrage

Kleinere und ältere Haushalte verändern die Wohnraumnachfrage

Zahl der Potsdamer Haushalte wächst bis 2040 schneller als die Bevölkerung 23.04.26 - Potsdams Haushalte werden künftig im Schnitt kleiner und älter – das zeigen die Ergebnisse der aktuellen Haushaltsprognose der Landeshauptstadt Potsdam. Demnach steigt die Zahl der Wohnhaushalte bis 2040 von ...
Weltkriegsbomben im Forst an der Michendorfer Chaussee erfolgreich entschärft

Weltkriegsbomben im Forst an der Michendorfer Chaussee erfolgreich entschärft

Sperrkreis aufgebhoben / B2 wieder frei 23.04.26 - Der Bombeneinsatz unter Leitung des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt Potsdam im Forst an der Michendorfer Chaussee ist beendet. Sprengmeister Mike Schwitzke und das Team des Kampfmittelbeseitigungsdienstes des Landes ...

 
Facebook twitter