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Potsdam, 15.11.2023

Energiepreisanpassung der EWP zum 1. Januar 2024


Senkung des Arbeitspreises bei Strom und Gas

Die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) wird zum 1. Januar 2024 ihre Allgemeinen Preise der Grundversorgung für Strom und Gas im Arbeitspreis senken. Die Grundpreise bleiben stabil.

Als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine sind in den vergangenen Jahren die Kosten für den Einkauf von Strom und Gas an den Börsen drastisch gestiegen. Seit Anfang 2021 hatten sich die Preise für den Einkauf von Strom und Gas vorübergehend verzehnfacht. Zwar sind die Preise auf den Energiemärkten in den vergangenen Monaten seitdem wieder gesunken, allerdings ist das Preisniveau immer noch höher als vor Beginn der Krise.

Allgemeines Energiepreisniveau bleibt hoch

„Es ist gut, dass wir unsere Preise in der Grundversorgung senken können“, erklärt Christiane Preuß, kaufmännische Geschäftsführerin der EWP. „Unsere langfristige Beschaffungsstrategie hat uns in der Krise sehr geholfen. Zwar mussten auch wir unsere Preise nach oben anpassen, aber wir konnten stets moderat agieren und die Belastungen der Potsdamerinnen und Potsdamer dämpfen. Jetzt freuen wir uns, dass die Preise wieder nach unten angepasst werden können. Allerdings müssen wir auch festhalten, dass der Gesetzgeber seine Entlastungsmaßnahmen auslaufen lässt. Für den Großteil des kommenden Jahres werden die steuerlichen Belastungen deutlich ansteigen. Die Kundinnen und Kunden werden also von uns entlastet, vom Fiskus aber stärker belastet. Deshalb kann man die Entlastungen aus unserer Preissenkung nicht unmittelbar auf dem Bankkonto wiederfinden.“

Eckard Veil, technischer Geschäftsführer der EWP, erläutert: „Nach wie vor ist das Preisniveau deutlich höher als vor der Energiekrise. Trotzdem sehen wir mit großer Erleichterung, dass die absurden Preisspitzen sich nicht wiederholen. Wir konnten die benötigten Mengen für das kommende Jahr zu moderaten Preisen beschaffen und geben diese Entlastung nun an unsere Kundinnen und Kunden weiter. Trotzdem müssen sich diese darauf einstellen, dass der Wegfall der Bundeshilfen dazu führt, dass es keine spürbaren Entlastungen geben wird. Aktuell laufen die Preisbremsen bis zum Jahresende, die Verlängerung ist noch nicht beschlossen. Deshalb sind die entlastenden Effekte für unsere Kundinnen und Kunden in unserer heutigen Preisinformation noch nicht enthalten. Die EWP wird ihre Kundinnen und Kunden über den Ausgang der gesetzgeberischen Verfahren informieren, sobald die Gesetze wirksam geworden sind.“

Ungeklärte gesetzliche Rahmenbedingungen erschweren den Verbraucherinnen und Verbrauchern den transparenten Blick auf die zukünftigen Energiekosten: So sind die staatlichen Entscheidungen auf Bundesebene zur Fortsetzung der Energiepreisbremsen bei Strom, Gas und Wärme *) über den 31.12.2023 hinaus noch nicht gültig, da sie noch durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden müssen. Zudem ist ein möglicher Beschluss der Bundesregierung über ein früheres Auslaufen des verringerten Umsatzsteuersatzes für Gas und Fernwärme (7 Prozent) - vor dem ursprünglich geplanten Ende zum 31.03.2024 - noch nicht offiziell verkündet worden.

+++ Alle Angaben zur Gas- und Fernwärmepreisentwicklung sind mit dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von aktuell 7 Prozent ausgewiesen und gerechnet ohne Preisbremse. +++

Wie sehen die Arbeitspreissenkungen beim Strom und Gas konkret aus?

Der Strom-Arbeitspreis der Grundversorgung wird von 46,48 Cent/kWh auf 44,90 Cent/kWh sinken (minus 1,58 Cent/kWh). Der Grundpreis bleibt mit 93 Euro pro Jahr stabil.

Der Gas-Arbeitspreis der Grundversorgung wird sich in der Verbrauchsstufe 1 (Verbrauch bis 4.430 kWh/Jahr) von 18,89 Cent/kWh auf 14,96 Cent/kWh und in der Verbrauchsstufe 2 (Verbrauch ab 4.431 kWh/Jahr) von 17,66 Cent/kWh auf 14,00 Cent/kWh reduzieren. Auch für die Gaskundinnen und -kunden bleibt der Grundpreis mit 121,62 Euro pro Jahr stabil.

*) Erklärung Strom-, Gaspreis und Wärmepreisbremse

Zur Entlastung der Strom- bzw. Gasverbraucherinnen und -verbraucher hatte die Bundesregierung Ende 2022 die Strompreisbremse und die Gaspreisbremse beschlossen. Erstere deckelt den Strompreis für private Verbraucher sowie für kleine Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für Gaskundinnen und -kunden (Haushalte und kleine Unternehmen) liegt dieser Referenzpreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh), bei der Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Der gedeckelte Preis gilt jeweils für 80 Prozent des Verbrauchs aus der letzten Abrechnungsperiode (i.d.R. 2022). Der Verbrauch, der darüber hinausgeht, wird mit dem regulären Tarif berechnet. Die Strompreisbremse läuft zum 31.12.2023 aus.

Potsdam, 15.11.2023

Veröffentlicht von:
Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP)

Info Potsdam Logo 2023-11-15 21:59:57 Vorherige Übersicht Nächste


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