Einbürgerungsurkunden feierlich übergeben
Landeshauptstadt Potsdam
Die amtlichen Einbürgerungsurkunden hat Ulrike Wildner, Leiterin des Potsdamer Standesamtes, heute in einer Feierstunde an 19 ausländische Mitbürger übergeben. Die neuen deutschen Staatsbürger stammen aus zwölf Nationen: Angola, Bulgarien, Jemen, Kamerun, Kirgisistan, Libanon, Republik Moldau, Schweiz, Spanien, Syrien, Türkei und Vietnam. In diesem Jahr sind bislang 96 Personen eingebürgert worden, im Vorjahr waren es 122 Personen.
Mit der Übergabe der Urkunden wird den Potsdamerinnen und Potsdamern die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Darin ist geregelt, welche Bedingungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit zu erfüllen sind. Dazu zählt unter anderem, dass der Bewerber über ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.
Seit 1990 sind etwa 2700 Menschen aus 115 Ländern in Potsdam eingebürgert worden. Die meisten von ihnen stammen aus der Ukraine, der Russischen Föderation, der Türkei, aus Polen und Vietnam.
Potsdam, 13.09.2018
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Landeshauptstadt Potsdam
