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Potsdam, 05.12.2011

Die Andere kritisiert Schiedsstelle zur Akteneinsicht

05.12.2011 - Am 21. Oktober 2011 fand auf Betreiben der Fraktion Die Andere und auf Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ein Workshop des Innenministeriums zum Thema Akteneinsichtsrecht nach § 29 BbgKVerf statt. Am Workshop nahmen interessierte Stadtverordnete, Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung und zum Ende der Veranstaltung auch der Oberbürgermeister teil. Anliegen des Workshops war es, den Anspruch auf Akteneinsicht zu erläutern und die Anzahl der für die Stadt kostenintensiven Gerichtsverfahren, die in den zurückliegenden Monaten und Jahren aus verweigerten Akteneinsichtsersuchen von Stadtverordneten resultierten, perspektivisch zu reduzieren.

Alle Anwesenden waren sich einig, dass das Akteneinsichtsverfahren verbesserungswürdig ist. Der Oberbürgermeister schlug vor, eine Schlichtungsstelle einzurichten, die bei verweigerter Akteneinsicht angerufen werden kann und eine Einigung erarbeiten soll. Mitglieder dieser Gruppe sollten nach Vorschlag des OBs der Oberbürgermeister selbst, die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung und die Chefin des Rechtsamtes sein. Die Fraktion Die Andere wandte ein, dass damit in der Schlichtungsstelle mehrheitlich diejenigen vertreten seien, die die Akteneinsicht zuvor verweigert und damit den Weg in die Schlichtungsstelle nötig gemacht hätten. Daraufhin wurde sich darauf verständigt, dass die Antragstellende eine Vertrauensperson – die allerdings Stadtverordnete sein muss – zur Schlichtung hinzuziehen kann.

Das Resultat des Workshops – die Beschlussvorlage 11/SVV/0892 über die Einrichtung einer Schiedsstelle – weicht nun jedoch überraschend von den im Workshop getroffenen Vereinbarungen ab. Über das Akteneinsichtsverlangen soll durch eine Abstimmung innerhalb des Schlichtungsgremiums entschieden werden. Stimmberechtigte Mitglieder der Schlichtungsstelle wären allein der OB Jann Jakobs und der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Peter Schüler. Die Vertreterin des Rechtsamtes wäre im „Bedarfsfall und mit Einvernehmen der stimmberechtigten Mitglieder“ hinzuzuziehen.


Weder die Vertreterin des Rechtsamtes noch das vierte Mitglied der Schlichtungsstelle – die von der Antragstellerin hinzugezogene Stadtverordnete des Vertrauens – sind nach der Beschlussvorlage des OB stimmberechtigt.

Aus Sicht der Anderen weist die Beschlussvorlage des OB drei gravierende Mängel auf:

Erstens wird die Schlichtungsstelle in der vorgeschlagenen Verfassung dazu führen, dass die Rechtswege bei verweigerter Akteneinsicht für die Stadtverordneten noch länger werden, da sich – dem Subsidiaritätsprinzip folgend – kein Gericht mit einer Klage befassen wird, wenn nicht zuvor alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden.

Zweitens birgt die Vorlage einen handwerklichen juristischen Fehler, denn für den Fall der Pattsituation zwischen den beiden stimmberechtigten Mitgliedern gibt es keine Vorgabe, wie diese aufzulösen ist.

Schließlich kodifiziert die Vereinbarung in der vorgelegten Form eine Evaluierung der durch Rechtsamt bzw. OB getroffenen Entscheidung gegen ein Akteneinsichtsverlangen durch den OB selbst. Dieser kann der eigenen Ablehnung des Auskunftsverlangen in der Schlichtungsstelle nochmals seine Zustimmung erteilen und der bestätigten Entscheidung durch das Durchlaufen der Schlichtungsstelle den Anschein der Schlichtungswilligkeit verleihen. Das Verfahren wird das erklärte Ziel des OB – die Vermeidung kostenintensiver Klagen gegen verweigerter Auskunftsersuchen – so gerade nicht befördern können.

Die vorgelegte Mitteilungsvorlage des Oberbürgermeisters beabsichtigt ganz offensichtlich kein unabhängiges Schiedsverfahren zur Überprüfung von Auskunftsverweigerungen, sondern zeugt von dem Willen, auch noch die „Berufungsinstanz“ zu kontrollieren. Mit der Schaffung von demokratischen Attrappen konterkariert der Oberbürgermeister das Gerede von Transparenz und entzieht sich der demokratischen Kontrolle.



Arndt Sändig
Stadtverordneter

Potsdam, 05.12.2011

Veröffentlicht von:
Die Andere

Info Potsdam Logo 2011-12-05 14:49:33 Vorherige Übersicht Nächste


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