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Potsdam, 30.08.2012

Brandenburger Landtag debattiert Übernahme des BVVG-Seenpakets

Der Brandenburger Landtag hat seine heutige Aktuelle Stunde unter das Motto „Seen in öffentlicher Hand- Gemeinwohlbelange gesichert“ gestellt. Hintergrund ist der Abschluss der Kaufverhandlungen zwischen dem Bund und dem Land zur Übernahme des so genannten „Seenpakets“ der bundeseigenen Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG). 

Brandenburgs Agrarminister Jörg Vogelsänger, der die Verhandlungen federführend für die Landesregierung begleitet hat, betonte in der Debatte: „Mit 50.000 Hektar Seenfläche ist Brandenburg das seenreichste Bundesland. Das ist ein großer Schatz. Dass dies für alle so bleibt, dafür müssen wir sorgen. Die Privatisierung des Wandlitzsees hat viele Brandenburgerinnen und Brandenburger mobilisiert und die Forderung, die bei der BVVG geparkten Seen in öffentlicher Hand dauerhaft zu sichern, in die Bundes- und Landespolitik getragen. Das Ergebnis für Brandenburg liegt nun vor.“

Nach der Genehmigung durch das Bundesfinanzministerium, zu dem die BVVG gehört, erwirbt das Land nach Zustimmung durch den Landtag 65 Seen zu einem Kaufpreis von 3,74 Millionen Euro. 

Ausgangspunkt im Landtag war dessen Beschluss vom 17. Dezember 2009 „Privatisierung von Brandenburger Seen stoppen und öffentliche Zugänglichkeit sichern“. Der Beschluss enthält die Forderung, die Seen kostenlos an das Land zu übertragen sowie die öffentliche Zugänglichkeit zu Brandenburger Gewässern verbindlich zu sichern. 

Kostenfreie Übertragung nicht verhandelbar

Eine kostenfreie Übertragung war mit der Bundesregierung nicht verhandelbar, stellte Vogelsänger nochmals klar. Nach dem Treuhandgesetz gibt es aus Sicht der Bundesregierung keine unentgeltliche Übertragung von zu privatisierenden Flächen (Äcker, Wiesen, Seen und Wälder) an die Länder. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 24. März 2010 die bestehende Rechtslage bestätigt und die kostenlose Übertragung abgelehnt.

Vogelsänger: „Wenn wir also 3,74 Millionen Euro an den Bund überweisen müssen, dann wird die Neuverschuldung des Bundes eine knappe Stunde gestoppt. Es ist und bleibt ärgerlich, dass wir nur über diesen Weg öffentliches Eigentum in Brandenburg für die Öffentlichkeit sichern können, denn der Bund hat diese Seen nur geerbt. Eine Mehrheit für eine kostenlose Übertragung zeichnet sich weder in der Bundesregierung noch im Bundestag ab. Vielmehr drohte das Ende der Verhandlungen, wenn wir darauf bestehen. Unter diesen Umständen ist das von meinem Haus erreichte Verhandlungsergebnis zwar kurzfristig ein Kompromiss, langfristig aber ein gutes Ergebnis für unser Land.“ 

Insgesamt werden mit diesem Teil des Pakets 3.135 Hektar Seenfläche im öffentlichen Eigentum gesichert. Mit den Gewässern werden ebenfalls teilweise angrenzende Uferflächen verschiedener Nutzungsarten erworben. Bei 17 weiteren Seen hat sich im Rahmen der Recherche herausgestellt, dass diese zum Preußenvermögen gehören, das Brandenburg ohnehin bereits zugesprochen worden ist. Diese werden dem Land nun unentgeltlich übertragen. 

Arbeitsgruppe gebildet

Um die Übernahme der Gewässer ins öffentliche Eigentum weiter zu begleiten, hat die Landesregierung eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet unter Federführung des Agrarministeriums und Beteiligung des Finanz-, des Innen-, des Wirtschafts- und des Umweltministeriums. Die Gruppe hat die Aufgabe, die Steckbriefe weiter zu ergänzen, die Zuordnung der Seen an das Land, Kreise oder Kommunen zu prüfen und eine entsprechende Kabinettvorlage vorzubereiten. Bis dahin soll das Seenpaket dem allgemeinen Grundvermögen des Landes zugeordnet werden. 

Potsdam, 30.08.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-08-30 12:09:45 Vorherige Übersicht Nächste


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