Baubeigeordneter zum Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam
Baugenehmigung zur Beachvolleyballanlage zunächst gestoppt / Rubelt betont Wichtigkeit zentraler Sport- und Freizeiteinrichtungen
Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, zeigt sich angesichts der Folgen des aktuellen Urteils zur Beachvolleyballanlage am Volkspark im Bornstedter Feld enttäuscht. „Wenn diese für unsere Quartiere wichtigen Freizeitprojekte nicht mehr zentral gelegen in den Nachbarschaften umsetzbar sind, hat das seinen Preis für alle Potsdamerinnen und Potsdamer: weiter zunehmender Flächenverbrauch und die Zunahme von Verkehr“, so Bernd Rubelt. Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hatten Anwohner einstweiligen Rechtsschutz gegen die Umsetzung der Sportanlage erwirkt. Die Baugenehmigung darf somit nicht vollzogen werden.
Im Zuge der Umsetzung der beschlossenen Entwicklungsziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld wurde der Umzug der Beachvolleyballanlage erforderlich. Die Anlage war bis Ende der Saison 2019 auf Grundlage eines zeitlich befristeten Vertrages auf künftigen Bauflächen betrieben worden. Es lag im Interesse von Öffentlichkeit und Politik, der bei den Nutzern beliebten Anlage eine Zukunft im Volkspark zu sichern. Bei einer Standortprüfung wurde daher vom Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und der Landeshauptstadt Potsdam die Fläche an der Erich-Mendelsohn-Allee vorgeschlagen. Diese ist Gegenstand der betroffenen Baugenehmigung.
Um eine mögliche Beeinträchtigung der benachbarten Wohnnutzung durch den Betrieb der Anlage auszuschließen, waren in die Baugenehmigung entsprechende nachbarschützende Auflagen auf Grundlage der Ergebnisse eines Lärmschutzgutachtens erteilt worden. Die Kernfrage besteht in dem Konflikt der Anwohnerinteressen im allgemeinen Wohngebiet und den Nutzungsinteressen einer Beachvolleyballanlage im westlichen Bereich des Volksparks im Bornstedter Feld. Während zahlreiche Anwohner Freizeitangebote im nächsten Wohnumfeld zu schätzen wissen und die Schaffung entsprechender Angebote ausdrücklich wünschen, wollen andere Anwohner Ruhe. Die Landeshauptstadt Potsdam hat diesen durchaus sensiblen Konflikt gesehen und dazu, ausgehend von einem Lärmschutzgutachten, in der Baugenehmigung für den Betrieb der Beachvolleyballanlage einzelne Bestimmungen zum Schutz der nachbarlichen Interessen aufgenommen. Das Verwaltungsgericht hat zu einzelnen relevanten Aspekten Aussagen in dem Lärmschutzgutachten vermisst und die Bestimmungen zum Nachbarschutz in der Baugenehmigung als nicht ausreichend angesehen.
Zurzeit wird geprüft, auf welchem Weg unter Abwägung der Belange der Anwohner, der Politik, der Öffentlichkeit und des Betreibers ein Betrieb der Beachvolleyballanlage an dem geplanten Standort rechtssicher möglich ist. Die Landeshauptstadt Potsdam wird bei der weiteren Bearbeitung der Widersprüche von Anwohnern des westlichen Bereichs des Volksparks im Bornstedter Feld die im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 12. Mai 2020 beachten. Das Gericht hat die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs angeordnet, es hat nicht abschließend über die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung entschieden.
Erst nach einer eingehenden Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts und einer etwaigen gutachterlichen Bewertung der vom Verwaltungsgericht thematisierten Immissionsschutzgesichtspunkten lässt sich das weitere Verfahren festlegen. Die Stadt wird dann gemeinsam mit dem Projektträger prüfen, ob Rechtsmittel eingelegt werden. „Sollten der bisherige Betreiber oder die Landeshauptstadt auf die Realisierung des jetzigen Projektes dauerhaft verzichten, würde der Entwicklungsträger an der Idee einer Beachvolleyballanlage festhalten, die gegebenenfalls auch in kleinerem Umfang und ohne kommerzielle Angebote im Park betrieben werden könnte“, so der Geschäftsführer des Entwicklungsträgers Bornstedter Feld, Bert Nicke.
Potsdam, 15.05.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
