Austausch des Aufzugs am Hauptbahnhof zu kurzfristig angekündigt
Kritik vom Beirat und Beauftragten für Menschen mit Behinderung
Der Beirat für Menschen mit Behinderung sowie der Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Landeshauptstadt Potsdam kritisieren die Kurzfristigkeit der Ankündigung der Deutschen Bahn zum Austausch des Aufzugs Gleis 1/3 im Potsdamer Hauptbahnhof scharf.
Am 23. Juli 2018 teilte die Deutsche Bahn mit, dass ab diesem Tag bis zum 19. Oktober 2018 der Aufzug Gleis1/3 im Potsdamer Hauptbahnhof ausgetauscht wird. Reisende Personen, die auf den Aufzug angewiesen sind, haben somit keine Möglichkeit mehr, den Bahnsteig selbstständig zu betreten oder zu verlassen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung sowie der Beauftragte für Menschen mit Behinderung fordern daher schnellstmöglich eine Lösung, die allen Reisenden nach Voranmeldung beim Mobilitätsservice den Ausstieg am Potsdamer Hauptbahnhof mit Verlassen des Bahnsteiges garantiert beziehungsweise die Mobilität im inklusiven Gedanken auf geeignete Weise ermöglicht. „Hierbei sollte es für die Deutsche Bahn selbstverständlich sein, entsprechendes Personal vorzuhalten. Da die Aufzugsarbeiten gleichzeitig zu weiteren Bauarbeiten durchgeführt werden, was mit Blick auf verkürzte Ausfallzeiten sehr begrüßt wird, wird es zeitweise unmöglich sein, den Potsdamer Hauptbahnhof mit der S-Bahn als Ausweichverkehrsmittel zu erreichen.
Es muss hier Aufgabe und Selbstverständnis der Deutschen Bahn sein, dies durch ein entsprechendes Nachsteuern zu vermeiden“, sagt Oloff Lange, Mitglied im Vorstand des Beirates für Menschen mit Behinderung.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Beauftragte für Menschen mit Behinderung begrüßen den Austausch der als störanfällig bekannten Aufzüge am Potsdamer Hauptbahnhof. „Dies muss jedoch rechtzeitig mit einem gewissen zeitlichen Vorlauf angekündigt werden, damit sich reisende Personen mit besonderen Bedarfen auch darauf einstellen können“, sagt der Beauftragte für Menschen mit Behinderung, Christoph Richter. „Ein rechtzeitiges Ankündigen von alternativen Routen zum Erreichen des Potsdamer Hauptbahnhofes durch die Deutsche Bahn sollte Qualitätsanspruch sein und nicht eingefordert werden müssen.“
Potsdam, 06.08.2018
Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
