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Potsdam, 15.11.2012

Asylbewerberleistungsgesetz und Residenzpflicht endlich abschaffen

Das Asylbewerberleistungsgesetz und die Residenzpflicht sollen abgeschafft, das Arbeitsverbot für Asylbewerber gelockert und die Unterbringung von Flüchtlingen im Land und den Kommunen deutlich verbessert werden. Das betonten Sozialminister Günter Baaske und Innenminister Dietmar Woidke heute im Landtag in der Aktuellen Stunde zur Flüchtlingspolitik. Brandenburg ist – wie alle anderen Bundesländer auch – derzeit von anhaltend steigenden Flüchtlingszahlen betroffen. Das stellt Land und Kommunen bei der Unterbringung vor große Herausforderungen.

Baaske: „Wir müssen Asylbewerberinnen und -bewerbern und geduldeten Ausländern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehören die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und die Möglichkeit, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Sie mussten aus ihrer Heimat vor Krieg, Gewalt, Verfolgung oder Not fliehen. Allein die humanitären Gründe verpflichten uns, ihnen in angemessener Art und Weise zu helfen. Das Asylbewerberleistungsgesetz und das Gutschein-System sind längst überholt und müssen abgeschafft werden. Dafür setzt sich Brandenburg im Bundesrat ein. Bei der Unterbringung in den Landkreisen und kreisfreien Städten haben wir in den vergangenen Monaten bereits viel erreicht. Die Aufnahmekapazität muss aber angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen weiter erhöht werden.“

Woidke: „Wir haben seit 2009 in unseren Bemühungen, die Lebenssituation der in unserem Land lebenden Flüchtlinge zu verbessern, deutliche Fortschritte erzielt. Zu den Verbesserungen gehören die Mitte 2010 eingeführten weitgehenden Lockerungen der räumlichen Beschränkungen. Aktuell stellt uns der deutliche Anstieg der Zugänge an Asylsuchenden vor erhebliche Probleme. In der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wurde die Kapazitätsgrenze erreicht und sogar überschritten. In der vergangenen Woche befanden sich dort rund 550 Asylsuchende, am 1. November war der bisherige Höchststand mit sogar 589 Bewohnern erreicht, bei einer Kapazität von eigentlich maximal 550 Plätzen.“

Das Ziel, alle Flüchtlinge unterzubringen, genieße zunächst oberste Priorität. Woidke kündigte darüber hinaus an, die bestehenden baulichen Mängel in der Aufnahmeeinrichtung in den kommenden Jahren zügig beseitigen zu wollen. Zudem stellte der Minister Verbesserungen bei der sozialen und medizinischen Betreuung der Flüchtlinge in Aussicht. Der anhaltende Anstieg der Asylbewerberzahlen und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz würden jedoch zu steigenden Kosten führen. Aus diesem Grund sei eine Anpassung der entsprechenden Haushaltsansätze für 2013 und 2014 unabdingbar, betonte Woidke: „Denn wir stehen nicht nur in der Pflicht, sondern sollten uns auch offensiv dazu bekennen, Flüchtlingen und Asylsuchenden eine angemessene Zuflucht zu bieten. Das ist etwas, worauf wir in Deutschland stolz sein sollten.“

Baaske: „Das Land lässt die Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen nicht allein. Dort, wo jetzt neue Plätze benötigt werden, wird das Land die betroffenen Kommunen finanziell unterstützen.“ Im Landesaufnahmegesetz ist eine Investitionspauschale von 2.300 Euro pro Platz und Jahr vorgesehen. Trotz der jetzigen schwierigen Situation müsse klar sein, dass es keine Abstriche bei der menschenwürdigen Unterbringung geben darf, betonte Baaske.

Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften würde auch weiterhin eine Option in vielen Kommunen sein. Baaske: „Um die Aufnahmeverpflichtung zu erfüllen, müssen einzelne Gemeinschaftsunterkünfte auch ausgebaut werden. Mittelfristig bleibt es aber unser erklärtes Ziel, Flüchtlinge vorrangig in Wohnungen unterzubringen und die Verweildauer in den Gemeinschaftsunterkünften deutlich zu verkürzen.“ Im Landkreis Prignitz wohnen bereits alle Flüchtlinge in Wohnungen. In den anderen Kreisen bewegt sich die Wohnungsquote zwischen elf und 55 Prozent. In Brandenburg leben rund 3.300 Asylbewerber oder geduldete Ausländer.

Große Fortschritte gibt es bei der Abschaffung des Sachleistungsprinzips: 15 der 18 Kreise und kreisfreien Städte gewähren ausschließlich Geldleistungen. Baaske: „Sachleistungen sind diskriminierend und gehören abgeschafft. Flüchtlinge müssen die gleichen Sozialleistungen erhalten, die allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch zustehen.“ Mit der Brandenburger Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll erreicht werden, dass Asylbewerberinnen und -bewerber in die bestehenden Sozialleistungssysteme einbezogen werden. Der Übergang in die bestehenden Sozialleistungssysteme (SGB II und SGB XII) sei aber kein Selbstzweck. Baaske: „Flüchtlinge müssen auch frühzeitig die Möglichkeit bekommen, mit einer Arbeit für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen zu können. Wir müssen die Aufnahme einer Beschäftigung erleichtern.“

Potsdam, 15.11.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium des Innern Brandenburg (MI)

Info Potsdam Logo 2012-11-15 16:33:37 Vorherige Übersicht Nächste


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