Winterreifenpflicht seit 4. Dezember 2010 in Kraft
Die neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung, welche die Winterreifenpflicht auf Deutschlands Straßen regeln, sind im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Seit Samstag, 4. Dezember 2010, müssen bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen haben.
Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen sowie Ganzjahresreifen. Diese müssen mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sein, teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge wie Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3 müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Das Bußgeld bei Verstößen wird verdoppelt
Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro. Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit wird auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden sein.
Veröffentlicht von:
Polizei Brandenburg
2010-12-06 2010-12-06 11:17:44 Vorherige Übersicht Nächste