Polizei informiert: "Von O bis O" mit Winterreifen fahren
Die Sonne schickt noch wärmende Strahlen und man will noch nicht an den Winter denken. Doch der kommt schneller als wir wollen. Mit ihm kommen dann Kälte, Nässe und Schnee und das Unfallrisiko steigt.
Von O bis O, also von Oktober bis Ostern, mit Winterreifen fahren. Auch wenn es in Deutschland keine allgemeine Winterreifenpflicht gibt, sollte, wer im Winter sicher unterwegs sein will, auf Winterreifen nicht verzichten. Da Sommerreifen schon ab plus sieben Grad an Fahreigenschaften und somit auch Sicherheit verlieren, ist schon jetzt ein Wechsel auf Winterreifen empfehlenswert. Denn auch im Herbst, sind Winterreifen auf nassen Straßen klar im Vorteil.
Die StVO sagt dazu:„ Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hiezu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. " (§ 2 Abs. 3a StVO)
Wer das nicht beachtet und dadurch den Straßenverkehr behindert, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen.
Allseits eine gute und unfallfreie Fahrt!
Potsdam, 07.11.2009Veröffentlicht von:
Polizei Brandenburg
2009-11-07 2009-11-07 14:47:35 Vorherige Übersicht Nächste