Weiterhin Barzahlung an Automaten in ViP-Fahrzeugen möglich
Guthabenkarte der BVG wird als Zahlungsmittel bei der ViP nicht anerkannt
Vor dem Hintergrund einer Reihe von Kundenanfragen stellt die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH klar:
Anders als bei der Berliner BVG wird die Zahlungsmöglichkeit mit Bargeld in Potsdam bei der ViP nicht abgeschafft.
Der Erwerb von Fahrausweisen mit Bargeld bleibt in Bussen und Straßenbahnen in Potsdam weiter möglich. In den Verkehrsmitteln der ViP wurde zwar mit Einführung des VBB-Tarifs am 1. April 1999, also bereits vor mehr als 25 Jahren, der Verkauf von Fahrausweisen direkt beim Fahrpersonal eingestellt. Seit diesem Tag sind aber die Fahrausweisautomaten mit Barzahlungsmöglichkeit in allen ViP-Fahrzeugen im Einsatz. Diese Regelung hat Bestand. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Kartenzahlung mit EC-Karten seit 2012 und mit Kreditkarten seit 2017.
Zum Hintergrund: Ab 1. September 2024 können Fahrausweise in den Bussen der BVG nur noch bargeldlos erworben werden. Dafür bietet die BVG ihren Kund*innen eine spezielle Guthabenkarte, die nach Bedarf in BVG-Kundenzentren oder auch an BVG-Automaten aufgeladen werden kann. Diese Guthabenkarte wird von den Automaten in den ViP-Verkehrsmitteln nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Betroffen vom Wegfall der Barzahlung in BVG-Fahrzeugen sind auch die folgenden, zwischen Potsdam und Berlin verkehrenden Buslinien: Bus 118 (Stern-Center) <> J.-Kepler-Platz <> Rathaus Zehlendorf, Bus 316 Glienicker Brücke <> S Wannsee sowie
Bus 638 Campus Jungfernsee <> S+U Rathaus Spandau. Dies gilt nur, sofern die jeweilige Fahrt von einem (gelben) BVG-Bus bedient wird.
Veröffentlicht von:
ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH
2024-08-28 2024-08-28 12:28:47 Vorherige Übersicht Nächste