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Potsdam, 20.02.2020

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39 „Wohnen am Stern“


Vorlage zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in der SVV

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wird in der kommenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 4. März eine Beschlussvorlage zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 39 „Wohnen am Stern“ einbringen. Grundlage bildet der entsprechende Antrag der ECE Projektmanagement GmbH & Co.KG, Hamburg.

In bereits länger andauernden Gesprächen zwischen der Landeshauptstadt und der ECE wurden die Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Wohnungsbauprojektes am Stern-Center diskutiert. Darauf aufbauend wurde die Thematik im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes Ende letzten Jahres ausführlich erörtert. Im Anschluss erfolgte die Einladung zu einem zwischen ECE und der Verwaltung abgestimmten, kooperativen Gestaltungsverfahren, das durch einen breiten Kreis aus externen Fachberatern, Vertretern der Stadtfraktionen, ECE und der Verwaltung begleitet wird. Das kooperative Gestaltungsverfahren soll die städtebaulichen und architektonischen Entwicklungsmöglichkeiten der Flächen ausloten. Dabei werden durch ausgewählte, auch international besetzte Architekturbüros Konzepte für den Standort entwickelt. Das Ergebnis wird im Sommer 2020 erwartet und soll in den städtischen Gremien vorgestellt werden. Es stellt einen maßgeblichen Beitrag zur Erarbeitung des aufzustellenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar.

Aufgabenstellung des kooperativen Gestaltungsverfahrens ist die Entwicklung von zwei Wohngebäuden auf zwei derzeit brachliegenden und als Parkplatz genutzten Flächen beidseitig des Stern-Centers. Vorgabe ist die Entwicklung von Gebäuden, die sich mit insgesamt circa 60.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und einer Höhe von maximal 60 Metern am bereits bestehenden Stern-Plaza orientieren und sich gleichzeitig städtebaulich in die Umgebung einfügen. Neben der Realisierung von dringend benötigtem Wohnraum, zum Teil im mietpreisgedämpften Preissegment, sollen auch die Aufwertung des gesamten Areals einschließlich der Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes erzielt werden.

Die Flächen sind aktuell Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 22 „Stern-Center“ aus dem Jahr 1994. Hier sind die Flächen Teil des Sondergebietes Einzelhandel. Wohnen ist an dieser Stelle momentan nur ausnahmsweise für Personal zulässig. „Mit der Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird ein wesentlicher Schritt getan, um eine große Anzahl bezahlbarer Wohnungen für Potsdam zu schaffen. Es ist eine anspruchsvolle Aufgabe, in dieser heterogenen städtebaulichen Struktur eine zeitgemäße Wohnbebauung zu planen und zu realisieren. Mit dem gewählten Verfahren wird eine solide Grundlage gelegt, qualitätvolle städtebauliche und architektonische Lösungen zu finden. Im Ergebnis kann ein Mehrwert für den Ort und die umliegenden Quartiere geschaffen werden“, so Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam.

Damit eine zügige Umsetzung der Ergebnisse des Gestaltungsverfahrens in einen Bebauungsplan und somit die Schaffung von Baurecht weitergeführt werden kann, wird eine Beschlussfassung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im April angestrebt. Der nächste Verfahrensschritt wäre dann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

 

Potsdam, 20.02.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-02-20 16:46:35 Vorherige Übersicht Nächste


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