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Potsdam, 01.10.2012

Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER)

Nunmehr sind vier Monate der sechsmonatigen Eintragungsfrist für das Volksbegehren zum Nachtflugverbot am Flughafen Berlin Brandenburg International (BER) vergangen. In der Landeshauptstadt Potsdam beteiligten sich bisher 1.805 Eintragungsberechtigte am Volksbegehren. Somit hat sich im Monat September die Zahl der Eintragungen um 643 erhöht. 1.332 Personen haben sich in die Unterschriftslisten eingetragen, die an fünf Stellen in Potsdam ausliegen. Die anderen 473 Unterschriften wurden mit einem Eintragungsschein geleistet, ähnlich einer Briefwahl. Hierbei ist festzustellen, dass das Wahlbüro schon 790 Eintragungsscheine an Eintragungsberechtigte versendet hat. Es liegen also noch mehr als 300 Eintragungsscheine bei den Antragstellern, ohne dass sie unterschrieben und zurückgesendet wurden.

Die fünf Eintragungsorte in Potsdam, in denen die Unterschriftslisten für dieses Volksbegehren ausliegen, sind:

Bürgerservice der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81

zu den Zeiten:
Montag 10.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 18.00 Uhr 
Donnerstag 8.00 - 18.00 Uhr 
Freitag 8.00 - 14.00 Uhr

Zweigbibliothek Am Stern, Johannes-Kepler-Platz 1
Zweigbibliothek Waldstadt, Saarmunder Straße 44

beide Bibliotheken zu den Öffnungszeiten:
Montag 13.00 - 18.00 Uhr
Dienstag 10.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag und Freitag 13.00 - 18.00 Uhr
Samstag 10.00 - 13.00 Uhr

Bürgerbüro Groß Glienicke, Potsdamer Chaussee 104 (Rückseite des Einkaufscenters Albrechtshof)

zur Bürgersprechstunde des Ortsvorstehers:
Mittwoch 9.00 - 14.00 Uhr

Bürgertreff Neu Fahrland (Gemeindezentrum), Am Kirchberg 51
Montag 18.00 - 19.00 Uhr
Donnerstag 18.00 - 19.00 Uhr

Eintragungsberechtigt sind alle Deutschen der Landeshauptstadt Potsdam, die zum Zeitpunkt der Eintragung oder spätestens am 3.12.2012 das 16. Lebensjahr vollendet haben (also vor dem 4.12.1996 geboren sind), seit mindestens einem Monat im Land Brandenburg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Unterschriftsleistung ist der Personalausweis vorzulegen. Die Eintragung muss gut lesbar sein. Es ist der Name und Vorname, die Adresse, das Geburtsdatum, das Datum der Unterschriftsleistung und die eigenhändige Unterschrift vollständig einzutragen. Jeder darf zu diesem Volksbegehren nur einmal unterschreiben. Die Listen werden anschließend durch das Wahlbüro auf Vollständigkeit der Angaben und auf Gültigkeit geprüft.

Außerdem können Eintragungsberechtigte ihre Eintragung per Post wie bei einer Briefwahl vornehmen. Hierzu ist beim Wahlbüro der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam ein Eintragungsschein zu beantragen. Dieser Antrag kann formlos per Post, per Fax (0331/289-3880) oder elektronisch gestellt werden (Online-Formular unter www.potsdam.de/volksbegehren). Nach Absenden des Antrages erhält der Eintragungsberechtigte vom Wahlbüro einen Eintragungsschein mit einem Rückumschlag zugesendet. Jedem Eintragungsschein wird der Wortlaut des Volksgehrens beigelegt, so dass der Eintragungsberechtigte genau weiß, was er mit seiner Unterschrift unterstützt. Außerdem muss wie bei einer Briefwahl mit einer zweiten Unterschrift an Eides statt versichert werden, dass man persönlich den Eintragungsschein gekennzeichnet hat. So wird gesichert, dass jeder nur für sich mit seiner Unterschrift das Volksbegehren unterstützt.

Damit das Volksbegehren erfolgreich ist, müssen bis zum 3. Dezember 2012 im ganzen Land Brandenburg mindestens 80.000 gültige Unterschriften geleistet worden sein. In diesem Fall wird sich der Landtag Brandenburg erneut mit dieser Problematik beschäftigen. Wenn er dem Anliegen nicht statt gibt, wird ein Volksentscheid durchgeführt.

Potsdam, 01.10.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-10-01 10:33:04 Vorherige Übersicht Nächste


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