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Potsdam, 21.05.2012

Vogelsänger: „Wohngeld ist kein Almosen“

„Wohngeld ist kein Almosen, sondern ein Recht. Es steht Menschen mit geringen Einkommen zu. Niemand muss sich schämen, Wohngeld zu beantragen. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf“, das betonte heute Infrastrukturminister Jörg Vogelsänger in Potsdam.

Auf der Homepage des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft können die aktuellen Wohngeldformulare online ausgefüllt und ausgedruckt werden. Sie sind an die neuesten Bestimmungen angepasst. Sie stehen im Internet unter www.mil.brandenburg.de Menüpunkt: „Wohnen“ zur Verfügung.

Ein Wohngeldrechner berechnet kostenlos und unverbindlich die voraussichtliche Höhe des Wohngeldes. So können im Zweifel die Chancen bewertet werden, Wohngeld zu bekommen. Neben dem Erstantrag steht auch ein verkürzter Folgeantrag (Weiterleistungs- und Erhöhungsantrag) zur Verfügung.

Wohngeld wird nach dem Wohngeldgesetz als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder Belastung (Lastenzuschuss) für selbst genutzten eigenen Wohnraum gewährt. Wer zum Kreis der Berechtigten gehört, hat einen Rechtsanspruch darauf.

Derzeit erhalten 31.000 Haushalte im Land Brandenburg Wohngeld (Stand April 2012). Im vergangenen Jahr wurden hierfür rund 50 Millionen Euro an die Empfänger ausgereicht. Finanziert wird das Ganze jeweils zur Hälfte von Bund und Land. Wohngeldbehörden sind die kreisfreien Städte, Landkreise und die Städte ab 20.000 Einwohner. Sie nehmen die Anträge entgegen und sind die genehmigenden Behörden. Ein Verzeichnis aller Wohngeldbehörden ist auch im Internet zu finden.

Potsdam, 21.05.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-05-21 11:02:57 Vorherige Übersicht Nächste


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