Navigation überspringen
Potsdam, 04.07.2013

ViP darf auf Straßenbahngleisen parkende Autos abschleppen lassen

In den vergangenen Monaten gab es in der Potsdamer Innenstadt mehrere starke Behinderungen des Straßenbahnverkehrs durch verkehrsordnungswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge, z.B. in der Charlottenstraße. Derartige Vorfälle führen in der Regel zu Unterbrechungen von bis zu einer Stunde sowie zu umfangreichen Verspätungen und betrieblichen Mehraufwendungen für die ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH. 

Der Technische Geschäftsführer der ViP, Oliver Glaser, betont: „Ein Parksünder behindert in solchen Situationen hunderte von Fahrgästen und ist dafür verantwortlich, dass diese beispielsweise zu spät zur Schule oder zur Arbeit kommen, ihren Zug verpassen oder einen Arzttermin nicht wahrnehmen können.“ 

Um derartige Probleme schneller zu lösen, hat der Bereich Allgemeine Ordnungsangelegenheiten der Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit der ViP eine beschleunigte Verfahrensweise vereinbart. Danach ist es jetzt möglich, dass das Umsetzen bzw. Sicherstellen von Kraftfahrzeugen bei einer Behinderung des Straßenbahnverkehrs direkt durch die ViP veranlasst werden kann. Voraussetzung ist, dass eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit vorliegt. Dies ist bei der Blockierung einer Straßenbahnspur mit konkreter Behinderung immer gegeben, zudem liegt hier eine besondere Eilbedürftigkeit vor. Parallel zur Beauftragung eines Abschleppdienstes informiert die ViP den Außendienst des Bereiches Allgemeine Ordnungsangelegenheiten.

Die ViP darf nur im Zusammenhang mit Vorgängen des ruhenden Verkehrs tätig werden. Wenn sich in den verkehrsordnungswidrigen abgestellten Fahrzeugen noch Personen oder Tiere befinden oder sich der Fahrzeugführer erkennbar in der Nähe aufhält, wird nicht abgeschleppt. Aber auch in solchen Fällen wird die Ordnungswidrigkeit geahndet und der Fahrzeugführer muss die entstandenen Kosten übernehmen. 

Rechtliche Grundlage sind die Paragrafen § 12, Abs. 4, § 41 Abs. 1 sowie § 49 der Straßenverkehrsordnung (StVO) und § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Zeichen 224. Außerdem werden das Ordnungsbehördengesetz, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie das Polizeigesetz des Landes Brandenburg hier angewendet.

Potsdam, 04.07.2013

Veröffentlicht von:
EWP

Info Potsdam Logo 2013-07-04 00:09:09 Vorherige Übersicht Nächste


1604

Das könnte Sie auch interessieren:

Mitmach-Aktionstag  Sitzvolleyball am 8. August

Mitmach-Aktionstag Sitzvolleyball am 8. August

Stern-Center Potsdam und der SC Potsdam laden ein 29.07.26 - Das Stern-Center Potsdam lädt am Samstag, 8. August 2026, gemeinsam mit dem SC Potsdam zu einem Mitmach-Aktionstag rund um Sitzvolleyball ein. Von 12.30 bis 17.30 Uhr können Besucherinnen und Besucher die inklusive ...
Anglerprüfungen am 27. August und 22. Oktober:

Anglerprüfungen am 27. August und 22. Oktober:

Anmeldungen möglich 27.07.26 - Die Untere Fischereibehörde der Landeshauptstadt Potsdam bietet am 27. August und 22. Oktober dieses Jahres jeweils um 16.30 Uhr eine Anglerprüfung an. Da die Plätze begrenzt sind, empfiehlt sich eine ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 27. bis zum 2. August 27.07.26 - Potsdamer Chaussee Höhe Krampnitz Für die Anbindung des Stadtteils Krampnitz an das Straßennetz wird ein neuer Knotenpunkt auf der Potsdamer Chaussee (B2) zwischen Hannoversche Straße und Rotkehlchenweg ...
Verkehrsprognose für die Woche

Verkehrsprognose für die Woche

vom 20. bis zum 26. Juli 17.07.26 - Potsdamer Chaussee Höhe Krampnitz Für die Anbindung des Stadtteils Krampnitz an das Straßennetz wird ein neuer Knotenpunkt auf der Potsdamer Chaussee (B2) zwischen Hannoversche Straße und Rotkehlchenweg ...
Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme

Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme

Aus Seen, Flüssen und Gräben 17.07.26 - Die Landeshauptstadt Potsdam hat als Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung ...

 
Facebook twitter