Veränderungssperre für Kleingartenfläche Angergrund
Landeshauptstadt Potsdam
Aufgrund von Hinweisen auf Aktivitäten des Investors in der Kleingartenanlage Angergrund ist der Geschäftsbereich Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt heute tätig geworden und hat sich ein Bild von den baulichen Arbeiten gemacht. Nach vorläufigen Erkenntnissen sind die dortigen Bauarbeiten derzeit als rechtskonform zu bewerten. Der Baubeigeordnete Bernd Rubelt hat den Investor aber erneut aufgefordert, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.
Für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) am kommenden Mittwoch, den 30. Januar 2019, legt die Stadtverwaltung den Beschluss einer sogenannten Veränderungssperre für die Fläche der Kleingartenanlage Angergrund in Babelsberg vor. Für die Vorlage wird ein Sofortbeschluss vorgeschlagen. Dieses Instrument soll verhindern, dass auf der Fläche andere Nutzungen als die Kleingartennutzung möglich sind – bis der entsprechende Bebauungsplan aufgestellt ist.
Die SVV hatte in ihrer Sitzung am 05.12.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 162 „Kleingartenanlage Angergrund“ beschlossen, der die Sicherung der kleingärtnerischen Nutzung erreichen soll. Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, stellt klar: „Wir haben den klaren politischen Auftrag, die Fläche der Sparte Angergrund als Kleingarten zu sichern. Dazu werden wir alle Instrumente einsetzen, die das Baugesetzbuch ermöglicht. Wir stehen weiterhin für die Suche nach einem Kompromiss mit der Eigentümerin bereit und ich hoffe, dass die Eigentümerin mit uns in Verhandlungen eintritt.“
Das aktuelle Stadtentwicklungskonzept Kleingärten, als Fortschreibung des Konzeptes von 2007 im Dezember von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, stellt fest, dass mit dem zukünftig in Potsdam erwarteten Einwohnerwachstum die Sicherung von Kleingartenflächen sowie die Schaffung neuer Gartenflächen nötig ist.
Potsdam, 28.01.2019Veröffentlicht von:
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