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Potsdam, 01.02.2013

Tack: Patientenrechtegesetz lässt viele Fragen offen

Brandenburg wird auch nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes weiterhin mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken. „Eine Reform ist unabdingbar“, so Brandenburgs Gesundheitsministerin Anita Tack, derzeit Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Im Wesentlichen sei das neue Patientenrechtegesetz lediglich eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten und werde dem Anspruch, die Rechte der Patientinnen und Patienten zu stärken, nicht gerecht.

Dabei geht es aus Brandenburger Sicht beispielsweise um den Schutz der Patientinnen und Patienten vor unnötigen und teuren privat zu zahlenden Zusatzleistungen (IGeL), dem auch mit dem neuen Gesetz nur ungenügend entsprochen wird. „Wir bleiben dabei, Patientinnen und Patienten  sollen rechtzeitig und in verständlicher Form über IGeL Angebote, die ihnen der Behandelnde verkaufen möchte, informiert werden“, so Tack.

Ein Härtefallfonds, den selbst der Patientenbeauftragte der Bundesregierung gefordert hatte, fehlt nach wie vor  im Gesetz. Der Fonds sollte Patienten unterstützen, die bei Behandlung einen Existenz gefährdenden Schaden erlitten haben. „Arzthaftungsprozesse ziehen sich oft jahrelang hin, selbst wenn ein Behandlungsfehler offensichtlich ist. Hier ist schnelle Hilfe nötig“, sagte die Ministerin. Sie kritisiert darüber hinaus die weiterhin fehlende verbindliche Regelung zu einem Patientenbrief. Patientinnen und Patienten sollten über wichtige Aspekte der Diagnose und Behandlung verständlich aufklärt werden und dies auch schwarz auf weiß nach Hause tragen können. Denn noch immer erhalten Patientinnen und Patienten keine Dokumentation darüber, wie oft und warum sie geröntgt wurden, welche Krankheiten über die Jahre diagnostiziert und wie sie behandelt wurden.

Die Mehrheit der Bundesländer einschließlich Brandenburg hatte eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Bundesregierung hat sich aber darüber hinweggesetzt.

Auch wenn das Gesetz nun beschlossen ist: Brandenburg wird weiter gemeinsam mit den anderen Ländern mit Nachdruck auf eine Stärkung der Patientenrechte hinwirken.

Potsdam, 01.02.2013

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2013-02-01 18:16:30 Vorherige Übersicht Nächste


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