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Potsdam, 17.04.2013

Tack fordert schärfere Grenzwerte für elektrische und magnetische Felder

Der Umweltausschuss des Bundesrates wird morgen (18. April) über Anträge zur Änderung der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) beraten. Brandenburgs Umweltministerin Anita Tack hatte auf Umweltministerkonferenzen mehrfach eine Absenkung der Grenzwerte, schärfere Vorsorgeanforderungen sowie ein Minimierungsgebot von elektrischen und magnetischen Feldern, insbesondere bei Hochspannungsfreileitungen, gefordert.

„Die elektrischen und magnetischen Felder müssen minimiert werden. Dafür brauchen wir eine Verschärfung der bestehenden Grenzwerte“, fordert Tack. Dieser Aspekt der Vorsorge zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger sei stärker als bisher zu berücksichtigen. Brandenburg hat jetzt die notwendigen Anträge in das Bundesratsverfahren eingebracht, um dieses höhere Schutzziel zu erreichen. 

Seit dem Jahr 1997 gibt es in der Bundesrepublik Regelungen zur Begrenzung der elektrischen und magnetischen Felder, die sowohl von Hochspannungsfreileitungen, Erdkabeln und Trafostationen als auch von Mobilfunksendestationen ausgehen. Dabei wurden bisher ausschließlich Leitungen der Stromversorgung (50 Hertz) und der Deutschen Bahn (16⅔ Hertz) sowie Mobilfunksendemasten berücksichtigt. Die internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) weist schon seit Langem darauf hin, dass der gesamte Frequenzbereich und auch alle Sendefunkanlagen berücksichtig werden sollten. Daher hat die Bundesregierung jetzt einen Änderungsentwurf vorgelegt, der die Regelungen der ICNIRP aufgreift.

Der Entwurf sieht vor, künftig nahezu alle Sendeanlagen, einschließlich solcher von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen wie Rundfunk oder Behördenfunk, zu erfassen. Auch Amateurfunkanlagen, sofern ihre Sendeleistung 100 Milliwatt überschreitet, sollen künftig unter die Regelung fallen.  Brandenburg unterstützt den Antrag aus Nordrhein-Westfalen, in dem diese vorsorgende Regelung auch auf den Gleichspannungsbereich ausgedehnt werden soll.

Für neu zu errichtende Hochspannungsfreileitungen mit 220 Kilovolt (kV) und mehr soll künftig ein Überspannungsverbot von Wohngebäuden gelten. 

Brandenburg fordert, dieses Überspannungsverbot für Leitungen ab 110 kV einzuführen. Zudem fordert Brandenburg eine Absenkung des Grenzwertes für  Magnetfelder auf ein Zehntel des bisherigen Wertes. 

Potsdam, 17.04.2013

Veröffentlicht von:
MUGV

Info Potsdam Logo 2013-04-17 11:12:09 Vorherige Übersicht Nächste


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