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Potsdam, 21.10.2020

Schwerpunktsetzung für die Bebauungsplanung wird neu justiert


Landeshauptstadt Potsdam

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam bringt in die Stadtverordnetenversammlung am 4. November eine Beschlussvorlage ein, mit der eine Neufestlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 und 2022 vorgenommen werden soll. Wie in den zurückliegenden Jahren zielt diese Vorlage auf die konkrete Festlegung der zu erstellenden Bebauungspläne im bevorstehenden Zwei-Jahres-Zeitraum ab.

Anlass hierfür ist der in den zurückliegenden Jahren kontinuierlich angewachsene Druck auf die Bearbeitung der zahlreichen Bebauungspläne. Der Druck auf die Bebauungsplanung ist in diesem Jahr deutlich höher als in den zurückliegenden zehn Jahren, sodass auch die in den vergangenen Jahren ausgeweiteten Kapazitäten mit der Entwicklung nicht Schritt halten können.

Während der Bedarf an diesen Planverfahren aus vielfältigen Wünschen der Bürgerschaft, von ansiedlungswilligen gewerblichen Unternehmen oder aus den Reihen der Stadtverordnetenversammlung zunehmend steigt, haben zugleich die inhaltlichen Anforderungen an diese Planungen stark zugenommen. Unkomplizierte Flächen, für die ein Bebauungsplan in wenigen Jahren aufgestellt werden kann, sind heute äußerst selten. Flächen mit konkurrierenden Ansprüchen unterschiedlicher Interessensgruppen sind inzwischen eher die Regel. „Umweltrechtliche Anforderungen, wichtige Ansprüche des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, der Bedarf an stadt- und baugestalterisch verträglichen baulichen Lösungen und die Erfordernisse einer angemessenen Ausstattung mit sozialer und technischer Infrastruktur sowie die Ansprüche an eine sozial gerechte Bodennutzung stellen wichtige qualitative Rahmenbedingungen für die Herbeiführung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung dar. Die wachsende Dynamik des Immobilienmarkts und die stetig wandelnden Anforderungen auch der gewerblichen Wirtschaft stehen diesen Prozessen häufig gegenüber“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt.

Vor diesem Hintergrund ist durch die Verwaltung ein Vorschlag erarbeitet worden, welche Bebauungsplanverfahren aktuell in die unmittelbare und prioritäre Bearbeitung aufgenommen werden und welche anderen Planverfahren demgegenüber nur mit minderer Priorität eingestuft werden können. Wie bereits in den zurückliegenden Jahren ist dieser Entscheidungsvorschlag auf zentrale Handlungsfelder der Stadtentwicklung gestützt worden. „Planungen zu Standorten der sozialen Infrastruktur, wie zum Beispiel Schul- und Sportstandorte, genießen darin eine ebenso hohe Priorität wie ausgewählte Planungen zur Entwicklung des Geschosswohnungsbaus, bedeutende Gewerbestandorte und für die gesamte Stadt oder einzelne Ortsteile wichtige Sonderprojekte. Auf diese Weise ist es möglich, die bedeutendsten und dringlichsten Planverfahren zielgerichtet zu bearbeiten und eine baldige Realisierung zu ermöglichen“, so Rubelt.

Bei der konkreten Auswahlentscheidung ist zugleich deutlich geworden, dass für eine Reihe von Planverfahren aktuell nur eine Aufnahme in die zweithöchste Priorität vorgenommen werden kann, eine unmittelbare Bearbeitung daher bei diesen Planungen mit den bestehenden Kapazitäten aktuell nicht möglich ist. Die Planungsverwaltung hat daher Überlegungen angestellt, wie Planungsprozesse noch effizienter gestaltet werden können und unterbreitet der Stadtverordnetenversammlung hierzu zeitgleich einen Vorschlag. Dieser sieht eine Beschleunigung der Verfahren bei inhaltlich nicht kontroversen Inhalten vor, um erhebliche Kapazitäten freizumachen und so auch bislang aufgeschobene Planungen früher in Angriff nehmen zu können. Zugleich soll gesichert werden, dass Diskussionen über die Zielrichtung von Planungen weiter der nötige Raum gegeben wird und auch Anregungen aus den Ortsteilen ebenso gesichert in die Erörterung des Fachausschusses einfließen.

„Mit der verwaltungsseitig angestrebten Behandlung dieser Beschlussvorlage in allen Ortsbeiräten und im Stadtentwicklungsausschuss“, so der Baubeigeordnete, „ist eine ausgewogene politische Entscheidungsfindung über die inhaltliche Schwerpunktsetzung all dieser Planungen und über die Möglichkeiten einer effizienten Durchführung der entsprechenden Verfahren möglich.“

 

Potsdam, 21.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-10-21 14:12:50 Vorherige Übersicht Nächste


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