Grundstückseigentümer müssen Grünabfälle und Laub richtig entsorgen
Ordnungswidrigkeiten werden geahndet und mit Bußgeldern belegt
In den vergangenen Tagen musste leider festgestellt werden, dass Grundstückseigentümer vermehrt widerrechtlich Grünabfälle und Laub von privaten Grundstücken auf öffentlichen Straßen und Plätzen abladen. Die Landeshauptstadt Potsdam weist daher darauf hin, das Laub und Grünabfälle von privaten Grundstücken nicht auf den Gehweg, die Fahrbahn oder sonstige öffentliche Flächen (zum Beispiel Parkplätze, Grünflächen) gebracht werden dürfen. Verstöße gegen diese Regelungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden. Die Beseitigung dieser illegalen Ablagerungen verursacht erhebliche Mehrkosten, die, soweit der Verursacher nicht festgestellt wird, durch die Allgemeinheit zu tragen sind. Darüber hinaus stellt auf Geh- und Radwegen abgelegtes Laub ein Verkehrssicherheitsrisiko dar.
Seit Anfang Oktober erfolgt die erste planmäßige Laubaufnahme von den öffentlichen Straßen und Straßenbegleitgrün entsprechend der Regelungen der Straßenreinigungssatzung. Hierzu hat die Stadt entsprechende Vertragsfirmen gebunden. Die Arbeiten werden fortgeführt, im November und Dezember mit den Straßenreinigungstouren der STEP koordiniert und jahreszeitlich bedingt auch intensiviert. Wie in den vergangenen Jahren wird es auch in einigen Bereichen im Zusammenhang mit der Laubaufnahme zu Sperrungen von Parkstreifen kommen, da sonst keine Aufnahme der Verunreinigungen möglich ist. Die betroffenen Straßenbereiche werden rechtzeitig gekennzeichnet.
Nach der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Anlieger für die Gehwegreinigung auch in der Zeit der Laubaufnahme (Oktober bis Dezember) zuständig. Zur Straßenreinigung auf Gehwegen gehört - unabhängig vom Verursacher - die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub, Wildkraut und sonstigen Verunreinigungen. Der Kehricht bzw. die entfernten Gegenstände sind nach den abfallrechtlichen Vorschriften zu entsorgen und dürfen weder auf Nachbargrundstücken (öffentlich und privat), in Straßenrinnen und Straßeneinläufen, in sonstigen Entwässerungsanlagen, in offenen Abwassergräben oder in öffentlich aufgestellten Einrichtungen (zum Beispiel Papierkörbe und Sammelcontainer) entsorgt werden.
Auskünfte zur Laubentsorgung erteilt die Abfallberatung der Landeshauptstadt Potsdam unter 0331 289 17 96 oder abfallberatung@rathaus.potsdam.de oder der Kundenservice der Stadtentsorgung Potsdam GmbH unter 0800 661 70 02 oder auftraege@step-potsdam.de.
Potsdam, 21.10.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
