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Potsdam, 10.01.2012

Potsdam wirbt um Tagespflegemütter und -väter

Die Landeshauptstadt Potsdam wirbt um qualifizierte Tagespflegepersonen zur Kinderbetreuung. Wie die Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umwelt Elona Müller-Preinesberger am Dienstag erklärte, „ist seit Anfang des Jahres eine neue Richtlinie zur Kindertagespflege in Kraft, die den Tagespflegepersonen unter anderem ein sicheres Auskommen garantiert". So wurde die Betreuungs- und Mietpauschale erhöht sowie die anteilige Übernahme der Fortbildungskosten festgeschrieben. „Für Eltern ist die Kindertagespflege mit ihren kleinen, überschaubaren Gruppen von maximal fünf Kindern insbesondere in den ersten drei Lebensjahren des Kindes eine flexible Alternative zur Kindertagesstätte", so Elona Müller-Preinesberger. In Potsdam sind derzeit 62 Tagesmütter vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie anerkannt, sie betreuen etwa 260 Kinder.

Dennoch kann nicht in jedem Fall der Nachfrage von Eltern entsprochen werden. „Um ein breites Spektrum der Kinderbetreuung in Potsdam anbieten zu können, sind uns Tagespflegestellen als Ergänzung zu den Kitas sehr wichtig", sagte Elona Müller-Preinesberger. Eltern nutzen zunehmend für ihre Kinder dieses Angebot, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf realisieren zu können. Die Betreuung der Kinder findet entweder im Haushalt der Tagespflegeperson, bei den Personensorgeberechtigten oder in angemieteten Räumen statt. Die Beigeordnete besuchte am Dienstag Beate Greiner-Mai, die seit zwei Jahren im Ortsteil Fahrland die Kindertagespflege anbietet und fünf Kinder in ihrem Haushalt betreut.

Tagespflegepersonen sind selbständig und entscheiden selbst im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes über die Betreuungsangebote und Aufnahme der Kinder. „Kleine Kinder sind sehr wissbegierig, sie haben Freude am Lernen. Ich möchte mithelfen den Grundstein für lebendiges Lernen zu legen", sagte Beate Greiner-Mai. Sie hat selbst drei Kinder und kümmert sich nun um die Sprösslinge anderer. „Es ist mir wichtig, dass jedes Kind seine Zeit bekommt und jedes in seinem Tempo lernen kann", so die 40-Jährige. Ihr Konzept ist auf die Natur ausgerichtet. „Wer Natur liebt, wird sie schützen und erhalten können."

Um diese Arbeit leisten zu können, bedarf die Tagespflegeperson eine Erlaubnis, die bei Eignung durch das Jugendamt erteilt wird. Prüfkriterien für Tagespflegemütter sind unter anderem die Persönlichkeit der Tagespflegeperson, Lebenserfahrung im Zusammenleben mit Kindern, Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen, Flexibilität im Umgang mit sich plötzlich ändernden Situationen, ein abgeschlossener Schulabschluss (mittlere Reife) und ein Berufsschulabschluss. „Es wird nicht nur eine gute Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erwartet, sondern auch Sachkompetenz hinsichtlich der Kindertagespflege und die Bereitschaft zur fachlichen Weiterqualifizierung. Darüber hinaus muss ein Erste Hilfe Kurs für Säuglinge und Kleinkinder absolviert worden sein", erklärte Gabriele Fruth, Praxisberaterin für
Kindertagespflege, die Eignungskriterien.

Die Qualifizierung der Tagespflegepersonen erfolgt auf der Grundlage der Tagespflegeeignungsverordnung des Landes Brandenburg und eines bundesweit einheitlichen Curriculums des Deutschen Jugendinstitutes. Sie kann nur von Bildungsträgern durchgeführt werden, die vom Fachministerium geprüft würden und über ein entsprechendes Gütesiegel verfügen. Der Qualifizierungsabschluss erlaubt nicht in jedem Fall sofort die Aufnahme von fünf Kindern. Entscheidend hierfür sind die Eingangsqualifikation und die Erfahrung der Tagespflegeperson im Umgang mit Kleinkindern. Neu ist, dass die Eingangsvoraussetzungen und Qualifizierungsabschlüsse für alle tätigen Tagespflegepersonen, auch für privat tätige schon ab dem ersten Kind gelten.

Die Landeshauptstadt Potsdam bietet seit 1999 öffentlich geförderte Kindertagespflege an. Es werden gegenwärtig erhebliche Anstrengungen unternommen, die bestehenden Angebote zu erhalten und neue Tagespflegestellen zu schaffen. Auch private Tagespflegepersonen sind nach dem neuen Gesetz erlaubnispflichtig und müssen ihre Tätigkeit dem Jugendamt anzeigen.
Für die Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege und die entsprechende Überprüfung der Voraussetzungen ist in der Landeshauptstadt Potsdam der Fachbereich im Jugendamt, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, Bürocontainer I, zuständig. Ansprechpartnerin ist dort die zuständige Mitarbeiterin Gabriele Fruth, Tel. (0331) 289 23 22, Zimmer 332.

Potsdam, 10.01.2012

Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam

Info Potsdam Logo 2012-01-10 13:58:09 Vorherige Übersicht Nächste


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