Potsdam beteiligt sich erneut an Pflege des Welterbe-Parks
Die Landeshauptstadt Potsdam hat aufgrund des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 8. November 2017 mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und den Zuwendungsgebern der Stiftung eine neue Vereinbarung zur finanziellen Beteiligung am Unterhaltungsaufwand der Potsdamer Schlossparks verhandelt.
Da die Zuwendungsgeber – der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg – weiterhin das Pflegedefizit nicht mit eigenen finanziellen Mitteln abdecken können, unterstützt die Landeshauptstadt von 2019 bis 2023 mit jährlich 1 Mio. Euro die Stiftung, um die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts zu vermeiden. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird vom Oberbürgermeister in die Stadtverordnetenversammlung am 6. Juni 2018 eingebracht.
„Die Potsdamer Parks sind integraler Bestandteil unserer Stadt. Und ihr Zustand ist vielen Potsdamerinnen und Potsdamern wichtig“, sagt Oberbürgermeister Jann Jakobs. „Aus beiden Gründen sind wir bereit, erneut eine Finanzierungsvereinbarung mit der Schlösserstiftung zu schließen. Wir vermeiden damit einen Parkeintritt und tun etwas für die Pflege der Parkanlagen. Ich würde mich freuen, wenn Bund und Länder die deutlich größeren finanziellen Spielräume in ihren Haushalten nutzen, um neben den wichtigen Investitionen auch die Unterhaltung der Anlagen besser zu fördern.“
Die Zuwendungsgeber der Stiftung argumentieren vor allem damit, dass sie die Zuschüsse für Investitionen in die Schlösser und Parkanlagen in den vergangenen Jahren deutlich angehoben haben. Daher seien zusätzliche Mittel zur Pflege derzeit nicht möglich. Sollte sich dies ändern und die Zuwendungsgeber in der Zukunft ihren finanziellen Beitrag doch erhöhen, ist vereinbart, dass die Landeshauptstadt einen Anspruch auf eine Vertragsanpassung hat, um eine Überkompensation der derzeitigen finanziellen Defizite zu vermeiden.
Die neue Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt und der Stiftung sieht vor, dass die von der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Mittel hauptsächlich für zusätzliche 17 Gärtnerstellen, davon ein zusätzlicher Auszubildender, verwendet werden. Außerdem werden Maßnahmen zur Erhöhung der Servicequalität ebenso förderfähig, damit Hinweise, die von den Potsdamerinnen und Potsdamer in der Bürgerumfrage zu den Schlossparks genannt wurden, ebenso beachtet werden können. So plant die Stiftung zum Beispiel eine bessere Instandhaltung der Ökonomiewege oder will zusätzliche Parkbänke anschaffen.
Die finanziellen Mittel der Landeshauptstadt kommen – wie in der Vergangenheit – hauptsächlich dem Park Sanssouci, aber auch dem Park Babelsberg und dem Neuen Garten zugute. Weiterhin ist die Vereinbarung befristet und finanziell auf maximal 5 Mio. Euro in fünf Jahren gedeckelt. Mit der Definition neuer Mehrwert-Gartenprojekte, die förderfähig sind, hat die Landeshauptstadt ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten verzichtet im Gegenzug für die Förderung durch die Landeshauptstadt auf die Einführung eines pflichtigen Parkeintritts in einem der Potsdamer Schlossanlagen.
Potsdam, 25.05.2018Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
