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Potsdam, 25.05.2018

Neue Kita-Satzung für Potsdam vorgestellt

Eine neue Satzung für die Inanspruchnahme von Kindertagesstätten (Kita-Satzung) soll noch vor den Sommerferien in Potsdam beschlossen werden. Einen entsprechenden Vorschlag, der die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes des Landes Brandenburg beinhaltet, hat der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Mike Schubert, den Stadtverordneten zur Beratung für die Sitzung am 6. Juni vorgelegt. Zudem schlägt die Landeshauptstadt vor, die Satzung nach den Diskussionen in den Ausschüssen auf einer Sondersitzung vor den Sommerferien zu beschließen. „Potsdamer Eltern werden künftig geringere Beiträge zahlen als in den vergangenen Jahren. Und das letzte Kitajahr wird dank des neuen Kitagesetzes des Landes Brandenburg, das in der kommenden Woche im Landtag beschlossen werden soll, beitragsfrei“, sagte Mike Schubert bei der Vorstellung der neuen Satzung.

Die Satzung sieht eine soziale Staffelung der Elternbeiträge, eine Differenzierung der Betreuungszeiten zwischen sechs, acht und zehn Stunden am Tag sowie unterschiedliche Betreuungsangebote (Krippe, Kita und Hort) vor. Insgesamt wird die Landeshauptstadt knapp 4,4 Millionen Euro pro Jahr mehr für die Potsdamer Kindertagesbetreuung ausgeben. Derzeit betragen die Ausgaben im Potsdamer Haushalt 109 Millionen Euro für die Kindertagesbetreuung, Tendenz steigend.

Da die Satzung ab 1. August 2018 gelten soll, ist in diesem Jahr mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 1,8 Millionen Euro zu rechnen, die aus dem laufenden Haushalt ausgeglichen werden. Die Kosten für ein beitragsfreies letztes Kitajahr betragen in Potsdam 1,25 Millionen Euro und werden vom Land Brandenburg gezahlt. Sie sind somit für die Landeshauptstadt haushaltsneutral.

In Potsdam müssen Eltern, die über ein Bruttoeinkommen von 22.000,99 Euro und weniger im Jahr verfügen, keine Kitabeiträge bezahlen. Ab einem Einkommen von 22.001 Euro muss im Hort 16 Euro beziehungsweise in Krippe oder Kindergarten je 28 Euro gezahlt werden. Bis zu einem Jahres-Bruttoeinkommen in Höhe von 92.001 Euro steigt der zu zahlende Monatsbeitrag für die Betreuung in 29 Einkommensschritten an. Der Höchstbetrag im Hort beträgt zwischen 171 und 202 Euro, in der Kita zwischen 222 und 247 Euro und in der Krippe zwischen 271 und 298 Euro.

Die Satzung enthält zudem eine Geschwisterregel: Haben Eltern mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, verringert sich der Elternbeitrag bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern um 20 Prozent für jedes Kind, bei drei unterhaltsberechtigten Kindern um 40 Prozent, bei vier unterhaltsberechtigten Kindern um 60 Prozent und bei fünf unterhaltberechtigten Kindern um 80 Prozent. Für das sechste und jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben.

Potsdam, 25.05.2018

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2018-05-25 12:13:48 Vorherige Übersicht Nächste


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