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Potsdam, 14.10.2020

Ordnungsbeigeordnete und Dehoga informieren zu Corona-Kontrollen in der Gastronomie


Brigitte Meier: „Es ist das gemeinsame Ziel, Schließungen zu verhindern“

Die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit hat heute gemeinsam mit Olaf Lücke, dem Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V. über die aktuelle Situation der Gastronomen und über die Kontrollen durch das Ordnungsamtes informiert. Zwei Drittel der Ressourcen des Außendienstes werden aktuell für Corona-Kontrollen aufgewendet.

„Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung legt den Gastronomen nicht unerhebliche Pflichten auf. Dessen sind wir uns durchaus bewusst und haben auch Verständnis für die Situation der Gastronomen. Das Ziel des Verordnungsgebers ist es aber, Ausbrüche des Coronavirus in gastronomischen Betrieben zu verhindern beziehungsweise im Fall von Ausbruchsgeschehen, deren Nachverfolgung sicherzustellen um eine weitere Verbreitung zu verhindern. Dies muss auch unser aller Ziel sein. Es gilt, die erneute Schließung der Gastronomie unter allen Umständen zu verhindern. Dies gelingt uns aber nur, wenn wir es schaffen, das Infektionsgeschehen niedrig zu halten und Ausbruchsgeschehen gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu sollten alle gemeinsam an einem Strang ziehen“, appelliert die Beigeordnete für Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier. „Die Einhaltung und Umsetzung der Maßnahmen in den Gaststätten liegt in der Verantwortung des jeweiligen Gastronomen, so auch das Erheben der Kontaktdaten der Gäste, welche das Restaurant besuchen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten drohen Bußgelder“, so Meier weiter.

Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Potsdam hat seit Mitte Juni stadtweit 1828 Kontrollen in den unterschiedlichsten Gastronomiebetrieben durchgeführt. Festgestellt wurden 580 Verstöße. Kontrolliert wird vor allem, ob die Abstände zwischen den Stühlen und Tischen eingehalten werden und ob die Gastronomen Gästelisten führen, damit das Gesundheitsamt bei einem positiven Coronafall Kontakt zu den anderen Gästen aufnehmen kann.

Neben den Routinekontrollen in Gastronomiebetrieben gehen die Außendienstmitarbeiter des Ordnungsamtes auch Hinweisen von Gästen nach. Dabei wird beispielsweise darauf hingewiesen, dass Tische zu dicht stehen oder dass sich Besucherinnen und Besucher nicht in Gästelisten eintragen mussten. „Das zeigt, dass auch bei den Gästen der Wunsch besteht, dass sich alle an die geltenden Regeln halten“, so Meier.

Olaf Lücke, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e.V. (DEHOGA) ergänzt: „Die Potsdamer Gastronomie und Hotellerie wird nur durch diesen Winter kommen, wenn sich alle Unternehmer und Gäste an die Hygiene- und Abstandsregeln halten. Und jede Verordnung muss auch kontrolliert werden, sonst verliert sie ihren Sinn. Dass wir als DEHOGA nicht alles unwidersprochen mittragen, zeigt, dass wir uns gegen das Beherbergungsverbot zur Wehr setzen“, so Lücke.

Im Zuge der Kontrollen in Gastronomiebetrieben wurden in den vergangenen Wochen mitunter die Eingriffsbefugnisse der Ordnungsbehörden der Landeshauptstadt Potsdam hinterfragt. In Frage gestellt wurde insbesondere, ob die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes befugt seien, Restaurants und Cafés zu betreten, um die Einhaltung der Verpflichtungen nach der SARS-CoV-2 Umgangsverordnung des Landes zu überprüfen. Dazu zählen neben der Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen auch das Erfassen von Personendaten in einem Anwesenheitsnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung. Den Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen - also im Falles des Infektionsschutzes insbesondere dem Gesundheitsamt sowie dem Ordnungsamt - obliegen gemäß § 16 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes die Aufgabe und damit auch Pflicht, die Einhaltung der Maßnahmen zu überprüfen. Die konkret greifenden Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz finden sich in der SARS-CoV-2 Umgangsverordnung, welche das Land Brandenburg auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erlassen hat.

Konkret heißt das in der Praxis, dass die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes (gem. § 32 Infektionsschutzgesetz i.V.m. § 28 Abs. 3 i.V.m. § 16 Abs. 2 Infektionsschutzgesetz) auch dazu befugt sind, Grundstücke und Gebäude zu betreten und auch, die durch die Gastronomen erhobenen Kontaktdaten der Gäste in Augenschein zu nehmen. Bei Verweigerung des Zutritts handelt der Eigentümer bzw. Inhaber des Hausrechts allerdings ordnungswidrig und es droht ein Bußgeld.

„Der überwiegende Teil der Potsdamer Gastronomen hat mit der Anwendung der Regeln und der Kontrollen durch das Ordnungsamt keine Schwierigkeiten. Im Sinne der Gastronomiebetriebe, ihrer Mitarbeitenden und ihrer Gäste hoffe ich, dass wir an die hohe Kooperationsbereitschaft auch in Zukunft anknüpfen können. Die ist besonders wichtig angesichts der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen im benachbarten Berlin, die wir mit Sorge beobachten“, so Meier.

 

Potsdam, 14.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

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