Oberbürgermeister begrüßt Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz
Oberbürgermeister Jann Jakobs hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) mit Freude zur Kenntnis genommen.
„Ich begrüße die überfällige Entscheidung, die Leistungen für Asylbewerber zu erhöhen, diese dem menschenwürdigen Existenzminimum anzupassen, um die gestiegenen Lebenserhaltungskosten auch für diese Personengruppe abzufedern."
So sind die in § 3 AsylbLG festgelegten Geldleistungen in ihrer Höhe seit 1993 nicht verändert worden, obwohl das Preisniveau in Deutschland in diesem Jahr um mehr als 30 % gestiegen ist. Der Gesetzgeber hatte damals in § 3 Abs. 3 AsylbLG einen Anpassungsmechanismus vorgesehen, eine Anpassung ist jedoch nie erfolgt.
Bereits im April 2011 hatte die Landeshauptstadt Potsdam beschlossen, die von den Leistungen des Bildungs- und Leistungspaketes ausgeschlossenen Kinder und Jugendlichen im Leistungsbezug des § 3 AsylbLG ebenfalls zu berücksichtigen. Die Sozialbeigeordnete Elona Müller-Preinesberger hatte die damit verbundene soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der betroffenen Kinder und Jugendlichen verurteilt und sich für den Zugang der Leistungen auch für diese Kinder eingesetzt. Das heutige Urteil bekräftigt die Landeshauptstadt in Ihrer Entscheidung.
Mit Blick auf die damit für die Kommune steigenden Kosten appelliert der Oberbürgermeister vor allem aber auch an das Land, sich an dem Kostenaufwuchs zu beteiligen.
Potsdam, 19.07.2012Veröffentlicht von:
Stadtverwaltung Potsdam
2012-07-19 2012-07-19 13:45:08 Vorherige Übersicht Nächste