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Potsdam, 03.09.2020

Neue Abfallsatzungen für das Jahr 2021 vorgelegt


Landeshauptstadt Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam hat den Stadtverordneten die Abfallgebührensatzung und Abfallentsorgungssatzung für das Jahr 2021 zur Beschlussfassung vorgelegt. Am Donnerstag haben die kommissarische Fachbereichsleiterin für Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, Nicole Prestin und der kommissarische Bereichsleiter des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Jan Seelig, die Änderungen in den Abfallsatzungen vorgestellt.

„Nachdem die Abfallgebühren 2019 sowohl bei der Grundgebühr für Privathaushalte um 3,4 und für Restabfall um bis zu 9 Prozent gesunken sind und auch für 2020 leicht sinkende Grundgebühren zu verzeichnen waren, steigen die Preise für das kommende Jahr leicht an“, sagt Nicole Prestin. „Wir haben ein sehr umfangreiches Abfallwirtschaftssystem mit einem außerordentlichen Serviceangebot. Sperrmüll zum Bespiel kann ohne Beschränkung mehrmals pro Jahr von Privathaushalten angemeldet werden. Es gibt zwei Grünabfallsammlung jährlich und regelmäßige Termine des Schadstoffmobils. Auch Umweltbildung an Schulen, die von unseren Kolleginnen und Kollegen durchgeführt wird, spielt in Potsdam eine große Rolle. Darüber hinaus gibt es in der Landeshauptstadt eine große Auswahl an Entsorgungsrhythmen und Behältergrößen, damit jeder individuell und nach seinen Bedürfnissen und Ansprüchen seinen Abfall entsorgen kann“, so Prestin.

In der vorgelegten neuen Abfallgebührensatzung wurden die Abfallgebühren für das Jahr 2021 angepasst. Im Ergebnis der Kalkulation sind moderat steigende Grundgebühren und Leistungsgebühren insbesondere für Restabfall zu verzeichnen.

Die Grundgebühr für Haushalte steigt um 1,76 Euro pro Person und Jahr, von aktuell 26,73 Euro auf dann 28,49 Euro. Die Leistungsgebühr für Restabfall erhöht sich zwischen 3 und 5 Prozent, jeweils in Abhängigkeit der Behältergröße. Die Bioabfallgebühr erhöht sich geringfügig zwischen 0,1 und 1,4 Prozent.

Für einen Vier-Personen-Haushalt mit einer 80 Liter Restabfalltonne (Leerung aller zwei Wochen) und einer 60 Liter Bioabfalltonne mit wöchentlicher Leerung erhöht sich der Jahresbeitrag von derzeit 224,77 Euro auf 234,43 Euro im Jahr 2021.

Die steigende Grundgebühr ist auf höhere Kosten bei den Drittbeauftragten sowie zukünftig geringeren Verwertungserlösen für Altpapier und Alttextilien zurückzuführen.
Die Gebührenerhöhung im Restabfallbereich entsteht durch höhere Sammel- und Transportkosten der STEP.

Die Leistungsgebühr für Bioabfall steigt nur geringfügig. Aufgrund steigender Sammelmengen entstehen höhere Verwertungskosten für den Bioabfall.

Ebenfalls berücksichtigt bei der Abfallgebührenkalkulation wurde die Überdeckung aus dem Jahr 2019 in Höhe von circa 1,16 Millionen Euro. Diese wurde in der Gebührenkalkulation 2021 gebührenmindernd berücksichtigt. Die Überdeckung resultiert zum einen aus höheren Verwertungserlösen für Schrott und Alttextilien. Andererseits gab es Rückzahlungen wegen nicht getätigter Planinvestitionen und Rückzahlungen aus einem Preisvorbehalt für Dieselkosten der Stadtentsorgung Potsdam GmbH. Des Weiteren sind geringere Kosten für Abfallentsorgungsleistungen aufgrund geplanter aber nicht erfolgter Entleerungen und Abfalltransporte entstanden.

Bei Behältern für Veranstaltungen wird zukünftig neben der Entleerungsgebühr zusätzlich eine Aufstellgebühr erhoben. Damit wird jetzt auch der Aufwand für das Aufstellen und Abholen des Behälters berücksichtigt.

Potsdam, 03.09.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-09-03 13:41:06 Vorherige Übersicht Nächste


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