Meldepflicht: Feuerbrandbefall in Brandenburg
Erstmals seit Jahren leiden Kernobstbaumanlagen im Land wieder unter dem Feuerbrand-Erreger. Nach Beobachtungen des Pflanzenschutzdienstes beim Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), das dem Agrarministerium zugeordnet ist, ist derzeit vor allem Ostbrandenburg betroffen. Feuerbrand ist eine meldepflichtige Pflanzenkrankheit!
Gegenwärtig zeigt sich in Kernobstanlagen im Raum Frankfurt (Oder) eine massive Ausbreitung des gefährlichen bakteriellen Erregers des Feuerbrands – Erwinia amylovora. Aber auch an Gehölzproben aus anderen Regionen des Landes wurden erste positive Befunde ermittelt.
Die Witterungsextreme mit ausgeprägter Trockenheit im April und Mai hatten beim Kernobst zur Folge, dass die Nachblütephase mit günstigen Witterungsbedingungen für das Bakterium zusammenfiel. Zudem kam es an Standorten, die unter Hagel litten, in den letzten Wochen zu einer starken Wundsetzung an den Wirtspflanzen, die den Bakterien günstige Eintrittspforten bot.
Symptome
Typische Befallssymptome sind erste beginnende Blattaufhellungen, später Bräunungen entlang der Blattmittelrippe, Verfärbungen an Triebspitzen und Früchten. Bei hoher Luftfeuchte kann sowohl an Früchten als auch Trieben und Blättern der beige- bis orangefarbene Bakterienschleim austreten. Das typische Symptom des Verbrannt-Erscheinens der Triebspitzen ist in der gegenwärtigen Situation noch nicht sehr stark ausgeprägt.
Aufgrund der schwül-warmen Witterung herrschen günstige Bedingungen für die Bildung und Verbreitung des Bakterienschleims, so dass sich die gefährliche Krankheit rasch ausbreiten kann.
Verwechslungsmöglichkeiten bestehen mit Obstbaumkrebs oder Monilia-Blüteninfektionen. Bei Infektionen durch pilzliche Erreger bleiben die Infektionsstellen aber meist hellbraun und das befallene Gewebe ist auch scharf gegenüber gesundem Gewebe abgegrenzt.
Anfälligkeit
Neben den Erwerbsobstanlagen sind Wirtspflanzen, vor allem Kernobst (Apfel, Birne, Quitte), aber auch verschiedene Ziergehölze gefährdet. Als eine der Hauptwirtspflanzen gilt der Weißdorn. Infiziert werden können aber auch Gehölz-Arten wie Zwergmispel, Rotdorn, Feuerdorn, Eberesche, Mehlbeere und Felsenbirne.
Gegenmaßnahmen
Um eine Ausbreitung auch in Haus- und Kleingärten nicht zu begünstigen, sollten von jedem Gartenbesitzer die Wirtspflanzen sorgfältig in Augenschein genommen werden. Bei befallsverdächtigen Ast- und Triebabschnitten sollte das geschädigte Material möglichst weit in das gesunde Holz zurückgeschnitten werden. Nach jedem einzelnen Schnitt sind die Schnittwerkzeuge sorgfältig zu desinfizieren, nach Möglichkeit in 70-prozentigem Alkohol.
Kleinere Mengen des abgeschnittenen Materials können 20 Zentimeter tief eingegraben werden. Größere Gehölzmengen sollten in festen Säcken verpackt in den Hausmüll gegeben werden. Beim Roden ganzer Bäume ist eine Verbrennung vor Ort die sicherste Beseitigungsmethode. Dazu müssen eine eindeutige Befallsfeststellung und die Anordnung der Vernichtung durch den Pflanzenschutzdienst vorliegen.
Untersuchungsmöglichkeiten und Meldung
Besondere Aufmerksamkeit für diese meldepflichtige Pflanzenkrankheit gilt vor allem dem Umfeld von Kernobstanlagen und Baumschulflächen.
Bei unsicherer Erkennung eines Schadsymptoms können Proben an die Diagnoseeinrichtung im
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung
Pflanzenschutzdienst
Steinplatz 1
15806 Zossen, Ortsteil Wünsdorf
eingesandt werden.
Anfragen nimmt der Pflanzenschutzdienst auch telefonisch entgegen unter:
0335/ 560 21 02
Potsdam, 19.06.2012Veröffentlicht von:
Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Brandenburg
2012-06-19 2012-06-19 11:16:30 Vorherige Übersicht Nächste