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Potsdam, 28.10.2020

Inzidenz-Grenzwert von 50 in Potsdam deutlich überschritten


Oberbürgermeister ruft zur konsequenten Einhaltung der Umgangsverordnung auf Coronavirustests (Foto: adobestock.com/H_Ko)

Mit dem heute verzeichneten Anstieg um 30 Corona-Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden überschreitet die Landeshauptstadt Potsdam den Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Dieser liegt aktuell bei 62,1. Laut der Umgangsverordnung des Landes treten damit nach Veröffentlichung der neuen Inzidenzzahl durch das Land Brandenburg am Donnerstag weitere verschärfte Regeln in Kraft.

„Wir werden die Vorgaben aus der Umgangsverordnung der Landesregierung weiter konsequent umsetzen. Der Anstieg der Neuinfektionen ging in Potsdam jetzt sehr schnell. Wir haben vor einer Woche den ersten Grenzwert von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner überschritten, jetzt sind wir deutlich über dem Grenzwert 50. Nach den Gesprächen von Bund und Ländern heute werden wir uns auf weitere temporäre Einschränkungen in den kommenden Wochen einstellen müssen, um den dynamischen Anstieg zu stoppen und uns zu schützen“, sagt Mike Schubert. „Für die bisherige Mitwirkung der Potsdamerinnen und Potsdamer bei der Umsetzung der Regeln und insbesondere für das Verständnis für die seit dem Wochenende durch die Stadtverwaltung erlassene Maskenpflicht in Teilen der Stadt bedanke ich mich bei allen. Im Sinne ihrer eigenen Gesundheit und der aller Mitmenschen bitte ich die Potsdamerinnen und Potsdamer jetzt nicht nachzulassen und auch die neuen Regeln der Umgangsverordnung der Landesregierung zu befolgen“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.

Ab einem 7-Tage Inzidenzwert von über 50 sieht die Umgangsverordnung vor, dass der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum nur noch mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts gestattet ist. Feiern dürfen ab diesem Wert in Privaträumen nur noch mit maximal zehn Personen aus zwei Hausständen und in angemietetem Räumen mit maximal zehn Personen stattfinden. Wenn sechs oder mehr haushaltsfremde Personen teilnehmen, besteht weiterhin eine Anzeigepflicht drei Werktage im Voraus beim Gesundheitsamt (unter FeierAnzeigen@rathaus.potsdam.de). Für öffentliche Veranstaltungen, die nur mit einem genehmigten Hygienekonzept stattfinden dürfen, gibt es neue Teilnehmergrenzen: Es dürfen maximal 150 Personen im Freien und 100 Personen in geschlossenen Räumen teilnehmen.

In Gaststätten gelten vorerst weiterhin das Abstandsgebot, Zutrittsregeln, das Erfassen der Gästedaten sowie ein Alkohol-Ausschankverbot nach 23 Uhr. Die Maskenpflicht ab dem 6. Lebensjahr in Gaststätten, Aufzügen sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden abseits des festen Arbeitsplatzes und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 Metern gilt weiter, ebenso die am Samstag in Kraft getretene Maskenpflicht in der Brandenburger Straße, im Umfeld des Hauptbahnhofes sowie auf den Wochenmärkten auf dem Bassinplatz, am Nauener Tor und in Babelsberg.

Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert in den folgenden zehn Tage in Folge über 50 liegen, würden nach der Umgangsverordnung des Landes weitere Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Insbesondere würde der Aufenthalt im öffentlichen Raum beschränkt auf nur noch fünf Personen oder den Angehörigen des eigenen Haushalts.

 

Potsdam, 28.10.2020

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2020-10-28 13:40:32 Vorherige Übersicht Nächste


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