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Potsdam, 14.03.2014

Hoffnung für Geburtshilfe und freiberufliche Hebammen

Mit Unterstützung Brandenburgs hat der Bundesrat sich heute für eine Absicherung der Geburtshilfe ausgesprochen. Mehrheitlich forderten die Länder die Bundesregierung auf, sich für eine flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe einzusetzen und Maßnahmen zu prüfen, um Haftungshöchstgrenzen für freiberuflich tätige Hebammen festzusetzen. „Frauen und Familien müssen darauf vertrauen können, dass ihnen auch in Zukunft Hebammen zur Seite stehen. Es kann nur um eine bundesweite Lösung gehen“,  sagte Gesundheitsministerin Anita Tack. 

Eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit hat sich mit diesem Thema beschäftigt, der für Anfang des Monats angekündigte Bericht steht noch aus. „Ziel aller Bemühungen muss die Sicherstellung eines  flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Angebots der Geburtshilfe sein. Im Fall der Einrichtung eines steuerfinanzierten Haftungsfonds sehen wir die Finanzierungsverantwortung beim Bund“, so Tack. Die Gesundheitsministerkonferenz hatte seit 2010 in Beschlüssen mehrfach Lösungen vor allem im Bereich der Haftpflichtproblematik angemahnt. Das Bundesministerium für Gesundheit hatte 2011 erstmals ein Gutachten zur Versorgungs- und Vergütungssituation in Auftrag gegeben, dessen Ergebnisse die häufig schlechte Einkommenssituation bestätigte. 

Im Zuge des Versorgungsstrukturgesetzes wurde gesetzlich klargestellt, dass die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung bei den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen sind. Mit dem für 2015 angekündigten Ausstieg der Nürnberger Versicherung aus den Versicherungskonsortien, haben viele Hebammen Existenzangst. Bereits in den vergangenen Jahren sind die Berufshaftpflichtversicherungsprämien für geburtshilflich tätige Hebammen rasant gestiegen. Freiberuflich tätige Hebammen zahlen derzeit rund 4.200 Euro jährlich. Für Sommer ist ein weiterer Anstieg auf über 5000 Euro angekündigt. 

Der Bundesratsantrag hatte Forderungen der Hebammenverbände aufgegriffen, fallbezogene Haftungshöchstgrenzen in der Geburtshilfe festzusetzen. 

Mit Jahresbeginn 2013 gab es in Brandenburg etwa 380 freiberuflich tätige Hebammen. 

Potsdam, 14.03.2014

Veröffentlicht von:
Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Info Potsdam Logo 2014-03-14 13:08:19 Vorherige Übersicht Nächste


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