Grundstückseigentümer müssen Verkehrssicherheit gewährleisten
Hecken, Sträucher und Bäume dürfen nicht in Straßen, Geh- und Radwege hineinragen
Aus aktuellem Anlass bittet die Landeshauptstadt Potsdam alle Grundstückseigentümer, darauf zu achten, dass Anpflanzungen von privaten Grundstücken nicht in Straßen, Geh- und Radwege hineinragen dürfen. Nur so sind die Verkehrswege für alle Verkehrsteilnehmer sicher und risikofrei nutzbar.
Die Landeshauptstadt hat in den zurückliegenden Wochen die Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen des Brandenburgischen Straßengesetzes und der Straßenreinigungssatzung intensiviert. Hierbei ging es insbesondere um die Freihaltung der öffentlichen Geh- und Radwege und Straßen von Überwuchs aus privaten Grundstücken. Vielfach wurde dabei festgestellt, dass Hecken, Sträucher und Bäume von privaten Grundstücken in erheblichem Maße in die öffentlichen Verkehrsflächen hineinragen, sodass die Nutzung für die Verkehrsteilnehmer teilweise stark eingeschränkt ist. Als Ergebnis der Kontrollen hat die Verwaltung in einer großen Anzahl Grundstückseigentümer auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen hingewiesen. Bei Nachkontrollen musste jedoch leider festgestellt werden, dass diese Hinweise nicht von allen Grundstückseigentümern umgesetzt wurden. Da es sich Ordnungswidrigkeiten handelt, werden in diesen Fällen jetzt Verfahren eingeleitet.
Wenn Sträucher, Bäume oder Hecken über die Grundstücksgrenze hinaus wachsen, müssen Eigentümer von Grundstücken dafür sorgen, dass eine Beeinträchtigung der öffentlichen Verkehrsfläche ausgeschlossen ist. Anpflanzungen aller Art dürfen nicht in die Verkehrsflächen hineinragen, denn die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs darf nicht beeinträchtigt werden. Das vorgeschriebene sogenannte Lichtraumprofil – das heißt, der Sicherheitsbereich zu angrenzenden Straßen, Geh-und Radwegen – ist einzuhalten. Das Lichtraumprofil über Fahrbahnen beträgt 4,50 Meter und über Nebenflächen (Geh- und Radwegen) 2,50 Meter. Der Pflanzenwuchs muss regelmäßig auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
Potsdam, 12.08.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
