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Potsdam, 09.09.2021

Gegen Lichtverschmutzung: Lichtschutzleitlinie für Potsdam erarbeitet


Papier bietet Orientierung für einen umweltverträglichen Einsatz von künstlichem Licht

In den vergangenen Jahren ist das Thema Lichtverschmutzung immer mehr in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung getreten und auch in Potsdam diskutiert worden. Die Verwaltung legt der Stadtverordnetenversammlung nun im September einen Vorschlag für eine Leitlinie zum Schutz vor Lichtverschmutzung (Lichtschutzleitlinie) in Potsdam vor.  

„Mit der Lichtschutzleitlinie wollen wir auf das Thema aufmerksam machen und gleichzeitig Handlungsmöglichkeiten für einen umweltverträglichen Einsatz von künstlichem Licht aufzeigen. Denn ein nachhaltiger Umgang mit Licht wirkt sich nicht nur positiv auf den Energieverbrauch aus. Zu viel und falsch gerichtetes Licht, besonders in kalten Lichtfarben, beeinträchtigt nachweislich das Leben vieler nachtaktiver Tierarten und stört Pflanzen. Aber auch negative Folgen für die Gesundheit von Menschen sind durch die belastenden Auswirkungen auf den natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus möglich“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Seit einigen Jahren werden zwar nach und nach alte Leuchtmittel durch die neue LED-Technologie abgelöst. Diese Umstellung hat aber neben dem positiven Effekt der Energieeinsparung auch negative Folgen. Die LED-Leuchtmittel weisen meist einen erhöhten Anteil an blauem Licht auf und tragen somit zu einer erhöhten Belastung in diesem Frequenzbereich bei. Gerade die Tierwelt leidet unter einem zu hohen Blauanteil im Licht. Da die neuen Leuchtmittel kostengünstig und trotzdem effizienter sind, führt dies zu einem starken Anstieg der künstlichen Beleuchtung, vor allem im Bereich für ausschließlich dekorative Zwecke. Dadurch steigt trotz effizienterer Leuchtmittel der gesamtheitliche Energieverbrauch für Beleuchtung tendenziell an.

Auch für in Potsdam angesiedelten Forschungseinrichtungen auf dem Telegrafenberg im Wissenschaftspark Albert Einstein stellen die großen und zunehmenden Lichtemissionen Beeinträchtigungen und Hindernisse dar, zum Beispiel für astrophysikalische Beobachtungen und Forschung.

Die erarbeitete Lichtschutzleitlinie enthält daher Hinweise zum standort- und bedarfsgerechten Einsatz von künstlichem Licht. Sie ist als Anregung bei der Errichtung und Änderung von Beleuchtungsmaßnahmen und für Werbeanlagen im öffentlichen, kommunalen, gewerblichen sowie privaten Umfeld gedacht. So soll die Richtlinie für Privatpersonen, Bauherren oder Gewerbetreibende als Orientierung für einen umweltverträglichen Lichteinsatz dienen. Darüber hinaus bildet sie für die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam die Grundlage für die Umsetzung einer umweltverträglichen Gestaltung von Beleuchtungsmaßnahmen. So gibt es in der Leitlinie zum Beispiel Empfehlungen für Einsatz, Lenkung, Farbe und Beleuchtungszeiten für funktionales und gestalterisches Licht sowie für Werbungsanlagen und Schaufensterbeleuchtung. Dabei bezieht sich „funktionales Licht“ auf die ortsfeste Beleuchtung von Verkehrsflächen wie Straßen, Wege und Plätze sowie auf Anlagen der Privat- und Gewerbebeleuchtung und dient als Außenbeleuchtung vorrangig der Sicherheit. Dagegen wird zur Gestaltung von baulichen Anlagen durch den gezielten Einsatz von Licht „gestalterisches Licht“ verwendet. Dieses trägt wesentlich zum nächtlichen Erscheinungsbild der Stadt bei. Aber auch in dem ästhetischen Bereich gibt es Möglichkeiten, den Einsatz des Lichts verträglicher für Umwelt und Stadtnatur zu gestalten.

Potsdam, 09.09.2021

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2021-09-09 11:52:34 Vorherige Übersicht Nächste


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