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Potsdam, 10.09.2019

Fördermittel für Blühstreifen und Ackerrandstreifen


Landeshauptstadt berät interessierte Potsdamer Landwirte zur Landesförderung

Das Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) hat die Landesrichtlinie zur Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau in Kraft gesetzt, die eine Förderung der Anlegung von ein- oder mehrjährigen Blühstreifen und Ackerrandstreifen regelt. Von Spätherbst bis zum 31. Dezember 2019 können auch Potsdamer Landwirte erstmalig Anträge nach der neuen Richtlinie stellen, die dann ab 2020 umgesetzt wird. Die Antragstellung erfolgt bei den jeweiligen Bewilligungsbehörden der Landkreise – für Potsdamer Landwirte bei der Landwirtschaftsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Die Förderung umfasst 700 Euro pro Hektar und Jahr bei einem Verpflichtungszeitraum von fünf Jahren. Die Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Umwelt und Natur, bietet interessierten Potsdamer Landwirten ab sofort Beratung zur Richtlinie des Landes an.

Nach dem SVV-Beschluss zur Übernahme der Kosten für Blühstreifen/Bienenweiden auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam hatte die Stadtverwaltung informiert, dass eine finanzielle Unterstützung von Landwirten bei der Beschaffung von Saatgut in Form eines Zuschusses möglich wäre, da es bis zu dem Zeitpunkt keine Landesförderung gab. Da es zwischenzeitlich aber eine geltende Landesrichtlinie gibt, sieht die Landeshauptstadt vom Beschluss einer eigenen Förderrichtlinie für die Landwirte im Stadtgebiet Potsdam ab, um eine Doppelförderung zu vermeiden.

Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft unter www.mlul.brandenburg.de/mlul/de/service/foerderung/landwirtschaft/foerde...

Potsdam, 10.09.2019

Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam

Info Potsdam Logo 2019-09-10 15:52:53 Vorherige Übersicht Nächste


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