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Potsdam, 11.11.2010

EWP muss ihre Strompreise ab 1. Januar 2011 anpassen

Für das Jahr 2011 wurde bundeseinheitlich eine Erhöhung der Umlage entsprechend Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage) festgelegt. Sie beträgt dann 3,530 Ct/kWh. Für 2010 galten noch 2,047 Ct/kWh, was einer Steigerung um 1,483 Ct/kWh entspricht. Diese Erhöhung betrifft alle Energieversorgungsunternehmen gleichermaßen.  Zum 1. Januar 2011 muss die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) daher ihre Strompreise für Grundversorgungskunden und local-Sondervertragskunden anpassen. Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sinkt hingegen von 0,13 Ct/kWh auf 0,03 Ct/kWh. Diese Senkung wird selbstverständlich auch weitergegeben. Die EWP passt ihre Preise für Endkunden demnach um 1,383 Cent / kWh (netto) an.

Das „Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)“ wurde im Jahr 2000 beschlossen und mehrmals (2004, 2009) novelliert. Ziel ist die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas, Biomasse, Geothermie, Windenergie und Solarenergie. Finanziert wird diese Förderung über die EEG-Umlage. Der Gesetzgeber sorgt durch diese Regelung dafür, dass jeder Stromverbraucher an der Förderung Erneuerbarer Energien und damit auch am Klimaschutz beteiligt ist. (s. Infobrief „Erneuerbare-Energien-Gesetz [EEG – Umlage]“)

In der Bundesrepublik Deutschland sollen bis zum Jahr 2030 mindestens 30 % des Energieverbrauchs über Erneuerbare Energien gedeckt werden. Die Treibhausgasemissionen sollen bis dahin um 55 % gegenüber 1990 gesenkt werden. Das ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, bekräftigt in ihrem neuen Energiekonzept.

Alle Kunden der EWP werden in diesen Tagen per Post über die Preisanpassung informiert. Die letzte Strompreispassung der EWP erfolgte zum 1. Februar 2009. In den kommenden Jahren wird es wegen langfristiger Verträge mit dem Gasvorlieferanten für das Kraftwerksgas keine Erhöhung des EWP-Anteils (Erzeugungskosten) am Strompreis mehr geben. Preisanpassungen erfolgen somit nur wegen Änderungen der Abgabenlasten. Rund 40 % des Strompreises für Haushaltskunden entstehen durch Steuern, Abgaben und Umlagen. Die EEG-Umlage ist eine solche Abgabe.

Potsdam, 11.11.2010

Veröffentlicht von:
Energie und Wasser Potsdam GmbH

Info Potsdam Logo 2010-11-11 10:15:34 Vorherige Übersicht Nächste


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