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Potsdam, 28.01.2014

Eisflächen auf Gewässern bleiben unberechenbar

Wie in jedem Jahr locken die zugefrorenen Gewässer. Die niedrigen Temperaturen in den letzten Tagen und auch das weiter fallende Thermometer machen die Eisflächen jedoch nicht sicher. Weiterhin bleiben diese unberechenbar. 

Aus diesem Anlass warnt die Polizei des Landes Brandenburg nochmals ausdrücklich vor dem Betreten von Eisflächen. Unterschiedliche Fließgeschwindigkeiten des Wassers, durch Untiefen oder auf dem Gewässergrund entstehende Strudel, einfließende Abwässer sowie auch die Schifffahrt, machen die Tragfähigkeit der Eisdecke unberechenbar und erhöhen die Gefahr. Eine hinzukommende Schneedecke auf dem Eis lässt die gefährlichen Stellen nicht erkennen.

Nur auf Spritzeisbahnen oder auf überfluteten Wiesen kann man sicher den Wintersport ausüben. Selten besteht dabei Lebensgefahr, da die Wassertiefe recht gering ist. Wer im Gegensatz dazu zugefrorene Seen, Flüsse und Kanäle betritt, gefährdet sich und andere.

 

Auch bei starker Eisdecke gilt:

 

  • Kinder nicht unbeaufsichtigt eine Eisfläche betreten lassen.
  • Eis nicht allein betreten, da keiner Hilfe holen kann.
  • Eis nicht bei Dunkelheit, Nebel oder Neuschnee betreten.
  • Niemals sollten mit Fahrrädern, Mopeds oder anderen Kraftfahrzeugen die zugefrorenen Gewässer betreten bzw. befahren werden.
  • Sollte das Eis doch betreten worden sein und es beginnt unter den Füßen zu knacken, flach auf das Eis legen und vorsichtig zum Ufer zurück robben.

 

 

Wie können Sie helfen, wenn jemand Eingebrochen ist?

 

  • Nach Möglichkeit sollte dem Eingebrochenen nicht allein geholfen werden. Suchen Sie weitere Helfer vor Ort und alarmieren Sie die Feuerwehr und Polizei.
  • Nähern Sie sich dem Verunglückten niemals stehend.
  • Hilfsmittel wie z.B. Bretter, Leine, Rettungsringe zur Rettung nutzen.
  • An Eigensicherung, z.B. durch eine Leine, denken.
  • Den Eingebrochenen ansprechen und beruhigen.
  • Wenn möglich zur Rettung nicht die Hand, sondern Hilfsmittel, zum Festhalten und Herausziehen, z.B. eine Jacke, Seil, Ast oder Stange, reichen, da man diese notfalls auch loslassen kann.
  • Nach der Rettung den Betroffenen sofort wärmen und wenn möglich trockene Kleidung anziehen.

 

 

Potsdam, 28.01.2014

Veröffentlicht von:
Polizei Brandenburg

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