
Landeshauptstadt Potsdam untersagt Wasserentnahme
Aus Seen, Flüssen und Gräben
Die Landeshauptstadt Potsdam hat als Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mit Pumpvorrichtungen zu Bewässerungszwecken per Allgemeinverfügung untersagt. Die Verfügung wurde im heutigen Sonderamtsblatt veröffentlicht und gilt ab sofort bis zum 1. Oktober 2026, sofern sie nicht vorher aufgehoben wird.
Von dem Verbot betroffen ist die Wasserentnahme aus Seen, Flüssen und Gräben im Gebiet der Landeshauptstadt Potsdam. Hintergrund sind die anhaltend niedrigen Wasserstände in den Gewässern infolge langanhaltender Trockenheit. In Potsdam treten in den Sommermonaten seit Jahren wiederkehrende Niedrigwassersituationen auf. Die Wasserdefizite können in den Wintermonaten nicht mehr vollständig ausgeglichen werden. Der Klimawandel führt zu steigenden Jahresdurchschnittstemperaturen und höheren Verdunstungsraten, was die Situation zusätzlich verschärft. Auch die Niederschlagsentwicklung im Jahr 2026 bestätigt diesen Trend: Im Land Brandenburg lagen die Niederschläge im März 64 Prozent unter dem langjährigen Mittel, im Mai 19 Prozent unter dem Mittel und im Juni 40 Prozent unter dem Mittel. In Verbindung mit hohen Temperaturen und einer starken Verdunstung sind die Wasserstände und Durchflussmengen der Gewässer erheblich zurückgegangen. Nach der aktuellen Wetterprognose ist davon auszugehen, dass die Trockenheit sowie die niedrigen Wasserstände bis in den Herbst andauern werden.
Gerade in den Sommermonaten nutzen viele Bürgerinnen und Bürger Oberflächenwasser zur Bewässerung ihrer Grundstücke. Auch wenn einzelne Entnahmen meist gering erscheinen, summieren sie sich und belasten die Gewässer zusätzlich. Die Folgen können weiter sinkende Wasserstände, verstärktes Algenwachstum sowie Fischsterben infolge von Sauerstoffmangel sein. Zum Schutz von Natur und Umwelt sowie im Interesse der Allgemeinheit hat die Landeshauptstadt Potsdam daher das Entnahmeverbot erlassen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass auch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes keine Wasserentnahmen aus Bundeswasserstraßen genehmigt. Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können gemäß Wasserhaushaltsgesetz mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hinweise zu einem sparsamen Umgang mit Wasser:
Neben dem Entnahmeverbot aus Oberflächengewässern ruft die Landeshauptstadt Potsdam grundsätzlich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Ressource Wasser auf und empfiehlt:
- Pflanzen möglichst in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden zu bewässern, um Verdunstungsverluste zu minimieren,
- Regenwasser in Regentonnen oder Zisternen zu sammeln und in Trockenperioden zur Bewässerung zu nutzen,
- Böden unter Bäumen und Sträuchern mit Rindenmulch, Häckselgut oder Rasenschnitt abzudecken, damit sie länger feucht bleiben,
- Pflanzen lieber seltener, dafür gründlich zu gießen, damit das Wasser tief in den Boden eindringen kann,
- auf die Neuanlage großer intensiv zu bewässernder Rasenflächen möglichst zu verzichten und
- den Einsatz wassersparender Bewässerungssysteme wie einer Tröpfchenbewässerung zu prüfen.
Hintergrund
Das Landesamt für Umwelt veröffentlicht wöchentlich hydrologische Wochenberichte, die eine Einschätzung der Gewässersituation und insbesondere der Niedrigwasserlage ermöglichen. Darüber hinaus stellt das Land Brandenburg über die Auskunftsplattform Wasser die aktuellen Gewässerdaten öffentlich zur Verfügung. Ein Ampelsystem zeigt dort die jeweilige Niedrigwassersituation an (grün = Normalzustand, gelb = Vorwarnstufe, rot = Warnstufe).
Für Potsdam sind die Pegel der Nuthe bei Babelsberg sowie der Havel bei Ketzin maßgeblich. Die Vorwarnstufe beginnt bei einer Durchflussmenge von 20 Kubikmetern pro Sekunde an der Havel beziehungsweise 2,3 Kubikmetern pro Sekunde an der Nuthe. Die Warnstufe gilt ab 12 Kubikmetern pro Sekunde an der Havel beziehungsweise 1,8 Kubikmetern pro Sekunde an der Nuthe.
Nach dem hydrologischen Wochenbericht des Landesamtes für Umwelt für die 28. Kalenderwoche liegen die aktuellen Durchflussmengen bei lediglich 5,57 Kubikmetern pro Sekunde an der Havel und 0,7 Kubikmetern pro Sekunde an der Nuthe. Beide Pegel befinden sich damit deutlich in der Warnstufe, die in der Niedrigwasserampel mit Rot gekennzeichnet ist.
Eine grundlegende Verbesserung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Warnstufe mittelfristig bestehen bleibt.
Potsdam, 17.07.2026Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
2026-07-17
2026-07-17 16:36:31
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