Einschränkungen für das Angeln in Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam
Die Landeshauptstadt Potsdam macht noch einmal deutlich, dass das individuelle Angeln an innerstädtischen Gewässern, Gewässern in Parks und parkähnlichen Anlagen sowie an besiedelten und stark frequentierten Uferbereichen in Potsdam nicht geduldet ist. Da diese Bereiche auch von anderen Erholungssuchenden, Spaziergängern und Sporttreibenden genutzt werden, können die allgemeinen Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gemäß der Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 des Landes Brandenburg nicht konsequent eingehalten werden.
Das übergeordnete Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist es dabei, die Ansteckungsgefahr zu minimieren, indem physische und soziale Kontakte auf ein absolut notwendiges Mindestmaß reduziert werden. Anglerinnen und Angler werden deshalb gebeten, an weniger frequentierte Uferbereiche auszuweichen und dort die nötigen Mindestabstände einzuhalten, wenn möglich auch zu erweitern.
Die Einhaltung der sogenannten Kontakt- und Aufenthaltssperre wird durch das Ordnungsamt Potsdam kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und nach dem Bußgeldkatalog der Landesregierung Brandenburg vom 1. April 2020 geahndet.
Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (vom 31. März 2020) Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg (vom 31. März 2020) (PDF; 266,44 KB) Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020 Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg vom 22. März 2020 (PDF; 952,23 KB) Informationen zum CoronavirusPotsdam, 16.04.2020Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
