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Potsdam, 10.09.2019

Einigung zur Gestaltung des Wohnbauprojekts am Humboldtring erzielt


Überarbeiteter Entwurf berücksichtigt historische Blickbezüge

Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG), das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) und die Landeshauptstadt Potsdam haben eine grundsätzliche Einigung über die Ausgestaltung des Wohnbauprojektes am Humboldtring erzielt. Das Bebauungsplanverfahren für die Realisierung des Wohnbauprojektes zwischen der Havel, der Nuthestraße und dem Humboldtring kann auf dieser Basis fortgesetzt werden.

Zwischen Havel, Nuthestraße und Humboldtring soll durch einen privaten Investor Geschosswohnungsbau realisiert werden; gleichzeitig wird dem Erfordernis Rechnung getragen, den wesentlichen Korridor der bedeutsamen historischen Blickbezüge auf den Havelverlauf vor der Potsdamer Innenstadt dauerhaft freizuhalten. Im seit 2015 andauernden Diskurs mit der SPSG und dem BLDAM zu der geplanten Bebauung konnte nun in konstruktiver Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure eine realisierbare städtebauliche und für den Investor wirtschaftlich darstellbare Lösung gefunden werden, die auch den denkmalpflegerischen Anforderungen gerecht wird. Der Investor hat ein überarbeitetes Konzept vorgelegt, mit dem eine tragfähige Lösung gefunden werden konnte. Es wird dabei auf die dreigeschossige Bebauung des in der Diskussion vor allem kritisch bewerteten Baufeldes nahe dem Ufergrünstreifen verzichtet.

Kulturministerin Dr. Martina Münch begrüßt die Einigung zwischen den drei Akteuren: „Die jetzt gefundene Lösung ist ein guter Kompromiss zwischen dem unstrittigen Bedarf an zusätzlichem Wohnraum in der Landeshauptstadt und den Erfordernissen des Denkmalschutzes. Das Weltkulturerbe der preußischen Schlösser und Gärten prägt nicht nur maßgeblich die Stadt – es ist auch von unschätzbarem Wert und trägt maßgeblich zur weltweiten Attraktivität Potsdams bei.“

Prof. Dr. Thomas Drachenberg, brandenburgischer Landeskonservator, sieht ebenfalls die Belange der Landesdenkmalpflege durch den gefundenen Kompromiss gewahrt: „Damit ist ein jahrelang schwelender Konflikt beendet, der bereits in Paris gemeldet werden musste. Die Qualität der Kommunikation aller Beteiligten in den letzten zwölf Monaten unterschied sich deutlich von der Zeit davor. Es entstand Vertrauen, das für zukünftige Planungsvorhaben im Weltkulturerbe Grundlage für erfolgreiche Lösungen sein muss.“

Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt der Landeshauptstadt Potsdam, dankt allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit: „Manchmal muss um sachgerechte Lösungen intensiv gerungen werden. Bei Planungen im Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen einer wachsenden Stadt und dem sensiblen Umgang mit dem wertvollen Weltkulturerbe ist eine hohe Abstimmungs- und Kommunikationsbereitschaft aller Beteiligten gefragt. Da jetzt eine machbare Lösung gefunden wurde, kann der Planungsprozess wieder aufgenommen und zielgerichtet weitergeführt werden.“

Der Generaldirektor der SPSG, Prof. Dr. Christoph Martin Vogtherr, fügt hinzu: „Nach langen und intensiven Verhandlungen konnte ein für alle Beteiligten tragfähiger Kompromiss gefunden werden. Entscheidend ist für uns, dass die Sicht vom Park Babelsberg zur Potsdamer Stadtmitte nun frei von Bebauung bleibt. Der Schutz der komplexen Sichtgefüge innerhalb der Potsdam-Berliner Kulturlandschaft ist für unsere Stiftung von zentraler Bedeutung, da gerade sie ein wesentlicher Grund für den UNESCO-Welterbestatus der ,Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin‘ sind.“

Aufbauend auf dem vorliegenden Konzept kann der Bebauungsplan nachfolgend weiter ausgearbeitet und in der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorgestellt werden. Die Verwaltung der Landeshauptstadt Potsdam wird der Stadtverordnetenversammlung den entsprechend geänderten Plan voraussichtlich Anfang 2020 vorlegen und ihr empfehlen, ihn erneut öffentlich auszulegen. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut beteiligt und haben die Gelegenheit, sich zu der geänderten Planung zu äußern. Die Stellungnahmen der Beteiligungsverfahren werden anschließend ausgewertet und alle relevanten Belange abgewogen. Dann kann der Stadtverordnetenversammlung empfohlen werden, den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Potsdam, 10.09.2019

Veröffentlicht von:
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG)

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