Einbürgerungsurkunden feierlich übergeben
Einbürgerungsurkunde der Landeshauptstadt Potsdam 2019 für David John Huxley (© Friederike Herold)
Die amtlichen Einbürgerungsurkunden hat Ulrike Wildner, Leiterin des Potsdamer Standesamtes, heute in einer Feierstunde an 18 ausländische Mitbürger übergeben. Die neuen deutschen Staatsbürger stammen aus zwölf Nationen: Ghana, Großbritannien, Indien, Indonesien, Kosovo, Nigeria, Polen, Republik Moldau, Russische Föderation, Tunesien, Ukraine und Vereinigten Staaten von Amerika. In diesem Jahr sind bislang 102 Personen eingebürgert worden, im Vorjahr waren es 124 Personen.
Mit der Übergabe der Urkunden wird den Potsdamerinnen und Potsdamern die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen. Sie bildet den krönenden Abschluss eines meist langen Einbürgerungsverfahrens. Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz. Darin ist geregelt, welche Bedingungen für den Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit zu erfüllen sind. Dazu zählt unter anderem, dass der Bewerber über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügt und in die deutschen Lebensverhältnisse eingeordnet ist. Die Betreffenden erwerben mit der Einbürgerung eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Verfassung des Landes Brandenburg verbrieft und ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. Dazu gehören beispielsweise das Recht zu wählen und gewählt zu werden, das Recht auf Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, das Recht auf selbständige Erwerbstätigkeit und der Schutz vor Ausweisung und Auslieferung in und an andere Staaten.
Potsdam, 04.12.2019Veröffentlicht von:
Landeshauptstadt Potsdam
