Navigation überspringen
Potsdam, 26.07.2012

Brandenburger Sozialgerichte erhalten weitere Richter

Schöneburg: „Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“ - Tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, sollen nicht noch länger auf einen Richterspruch warten müssen  

Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg verstärkt die Sozialgerichtsbarkeit kurzfristig um weitere sechs Richter. Das ist ein etwa zehnprozentiger Zuwachs an richterlicher Arbeitskraft. 

Konkret werden vier neue Proberichter(innen) für die Sozialgerichtsbarkeit eingestellt. Hinzu kommen zwei weitere Richter(innen) aus anderen Gerichtsbarkeiten, die noch im Herbst 2012 in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt werden sollen. 

Darüber hinaus sollen im nichtrichterlichen Folgedienst zur Verstärkung der Serviceeinheiten bis zu acht Bedienstete aus anderen Gerichtsbarkeiten zu den Sozialgerichten abgeordnet werden. Eine weitere Fachkraft wird voraussichtlich dauerhaft versetzt werden können. 

Schöneburg: „Die Lage an den Sozialgerichten ist ernst. Der Berg unerledigter Verfahren türmt sich immer höher auf – als direkte Folge der Hartz IV-Gesetze. Linke Justizpolitik kann nicht zulassen, dass tausende Menschen, die vor den Sozialgerichten um ihr Existenzminimum kämpfen, noch länger auf einen Richterspruch warten müssen. Die Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit.“ 

Die Lage an den vier Sozialgerichten des Landes spitzt sich seit Jahren zu. Seit Einführung der Hartz IV-Gesetze 2005 hat sich die Zahl der pro Jahr anfallenden neuen Klageverfahren nahezu verdoppelt – von 13.321 auf 24.188 Verfahren Ende 2011. 

Sprunghaft gestiegen ist in diesem Zeitraum besonders der Anteil der neuen Klagen mit Hartz IV-Bezug. Bei 21,7 Prozent (etwa 2.700 Verfahren) lag er 2005; 2011 waren es mehr als 61 Prozent (etwa 13.900 Verfahren). 

Dass die Verfahrensdauer zum Nachteil der Rechtsuchenden nicht gleichfalls explodierte (sie liegt in der 1. Instanz konstant bei 14 bis 16 Monaten), ist allein auf die zahlreichen zusätzlichen Stellen zurückzuführen, mit denen die Sozialgerichtsbarkeit im Jahr 2010 unterstützt wurde. Schon damals wurden an den Sozialgerichten 27 neue Richterstellen sowie 36 Stellen im nichtrichterlichen Dienst geschaffen. 

Darüber hinaus ist durch intensive Gespräche mit anderen Gerichtsbarkeiten erreicht worden, dass drei weitere Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit für eine Abordnung zum 1. Januar bzw. 1. Februar 2012 gewonnen werden konnten. Aus der Arbeitsgerichtsbarkeit wurden zudem – am 1. April und 1. Juni 2012 – zwei Richter in die Sozialgerichtsbarkeit abgeordnet. Auch künftig wird weiterhin die Versetzung von Lebenszeitrichtern aus anderen, weniger belasteten Gerichtsbarkeiten in die Sozialgerichtsbarkeit angestrebt. Ferner sieht der von der Landesregierung beschlossene Entwurf des Haushalts 2013/14 eine zusätzliche Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit vor. So sollen drei weitere, bis 2018 befristete Richterstellen für die Sozialgerichtsbarkeit zur Verfügung gestellt werden. 

Schöneburg: „Die Rahmenbedingungen in der brandenburgischen Justiz sind schwierig, und die Kürzungen in den nächsten Jahren, die auch die Justiz betreffen, machen die Lage künftig sicherlich nicht einfacher. Die Maßnahmen zur Stärkung der Sozialgerichtsbarkeit sind ein Ausdruck praktizierter Solidarität innerhalb der Justiz des Landes.“ 

Eine Entspannung der Lage an den Sozialgerichten ist derzeit – aus Gründen, die die Justiz nicht beeinflussen kann – kaum in Sicht. Sollte sich der Trend des ersten Halbjahres 2012 fortsetzen, werden die bisherigen Spitzenbelastungszahlen von 2011 noch übertroffen. Obwohl die Richter von Jahr zu Jahr mehr Verfahren erledigen (2005: 11.334; 2010: 17.737; 2011: 19.161; erstes Halbjahr 2012: 10.118), wächst der Berg unerledigter Verfahren (2005: 15.249; 2010: 27.907; 2011: 31.320; erstes Halbjahr 2012: 32.781). 

Dass trotz aller widrigen äußeren Umstände die personelle Verstärkung der Sozialgerichtsbarkeit der erfolgversprechendste Weg zu kürzeren Verfahren und damit eine Entscheidung im Interesse der Rechtsuchenden ist, belegt das Beispiel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit einem speziellen Proberichter-Konzept ist es dort gelungen, die hohe Zahl der Altbestände zu senken. Mit der dadurch ermöglichten Konzentration auf die Neuverfahren konnte die Dauer der Verfahren reduziert werden. 

Schöneburg: „Ich bin überzeugt, dass sich die Personalverstärkungen positiv auf die Arbeitsbelastung an den Sozialgerichten und damit auf die Verfahrenslaufzeiten auswirken werden.“

Potsdam, 26.07.2012

Veröffentlicht von:
Ministerium der Justiz Brandenburg

Info Potsdam Logo 2012-07-26 16:29:05 Vorherige Übersicht Nächste


2206

Das könnte Sie auch interessieren:

Staatsanwaltschaft verstärkt Kampf gegen ...


Staatsanwaltschaft verstärkt Kampf gegen ...
13.05.13 - Die Staatsanwaltschaft in Brandenburg verstärkt ihren Kampf gegen grenzüberschreitende Kriminalität. ...

Justizminister würdigt Leichtathlet und Olympiasieger ...


Justizminister würdigt Leichtathlet und Olympiasieger ...
05.09.12 - Anlässlich der Ausstellung „Ganz Nah - Ganz Fern“ hielt Justizminister Dr. Volkmar Schöneburg im ...

Potsdamer Verein erhält den Erlös des Osterbasars


Potsdamer Verein erhält den Erlös des Osterbasars
27.04.11 - Den Erlös des diesjährigen Osterbasars des Justizministeriums in Höhe von 1.336,70 Euro übergibt ...

Brandenburg klagt gegen Verlängerung der Atomkraftwerke


Brandenburg klagt gegen Verlängerung der Atomkraftwerke
28.02.11 - Die Länder Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Berlin haben heute beim ...

Gleiches Richtergesetz für die Länder Berlin und ...


Gleiches Richtergesetz für die Länder Berlin und ...
08.02.11 - Die Zusammenarbeit der Länder Berlin und Brandenburg auf dem Gebiet der Justiz wird weiter verstärkt. Berlins ...
 
Facebook twitter